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Leitung für den koordinationsbereich „unterhaltsheranziehung, uvg und bafög“

Wesel
Festanstellung
Kreis Wesel
Leiter
55.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 20 Januar
Beschreibung

Der Kreis Wesel am Niederrhein ist eine moderne Dienstleistungsverwaltung und einer der großen Arbeitgeber in der Region mit ca. 1.800 Mitarbeitenden.

Der Fachdienst 50 (Soziale Hilfen) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt am Standort Wesel unbefristet eine

Leitung für den Koordinationsbereich „Unterhaltsheranziehung, UVG und BAföG“

in Vollzeit oder in Teilzeit (im echten Job- und Desk-Sharing oder mit mindestens 30 Stunden).

Der Kreis Wesel verfolgt und realisiert Unterhaltsansprüche auch für die kreisangehörigen Kommunen in deren Leistungsfällen nach dem SGB XII. Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist der Kreis Wesel zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Das Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Wesel ist der Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).


Ihre Aufgaben

* Leitung des Koordinationsbereiches „Unterhaltsheranziehung, UVG und BAföG“ mit Fach-, Personal- und Finanzverantwortung
* Durchführung von Widerspruchsverfahren nach dem UVG
* Vertretung des Kreises in schwierigen Fällen bei Klagen im Rechtskreis BAföG, UVG und Unterhaltsheranziehung nach dem SGB XII
* Grundsatzentscheidungen und fachliche Verantwortung im Bereich der Unterhaltsheranziehung im Rechtskreis SGB XII
* Sachbearbeitung im Bereich Unterhaltsheranziehung nach dem UVG

Die Teilnahme an Führungskräftequalifikationen wird vorausgesetzt.


Anforderungen

Zwingende Voraussetzungen

* Befähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener nichttechnischer Dienst) oder
* abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
* (Fach-)Hochschulabschluss mindestens als Bachelor of Laws außerhalb des kommunalen Bereichs (vorbehaltlich einer individuellen Prüfung der Studieninhalte)
* mindestens 3-jährige Berufserfahrung

Wünschenswerte Kenntnisse und Fähigkeiten

* Kenntnisse der für die Aufgabenwahrnehmung relevanten Rechtsgrundlagen, insbesondere UVG, BAföG, SGB XII sowie den allgemeinen Sozialgesetzbüchern
* Erfahrungen in der Vertretung von Rechtsangelegenheiten in Gerichtsverfahren


Konditionen

Was der Kreis Wesel Ihnen bietet

* krisensichere Anstellung, Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 12 LBesG, jährliche leistungsorientierte Bezahlung
* betriebliche Altersvorsorge ohne Eigenanteil
* Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. Gleitzeit, flexible Arbeitszeitmodelle, betrieblich geförderte Kindertagespflege, Sommerferienbetreuung und eine Kantine am Standort Wesel)
* Angebote zur Gesundheitsvorsorge (z. B. Betriebssport, Gesundheitsseminare und -tage, externe Mitarbeitendenberatung)


Kontakt und Information

Genaue Informationen zu dem konkreten Aufgabengebiet erhalten Sie von Herrn Bert Ciesielski, Fachdienstleitung Soziale Hilfen (FD 50). Er beantwortet gerne Ihre Fragen unter der Tel.-Nr. 0281/207-2369 oder per E-Mail bert.ciesielski@kreis-wesel.de. Bitte nehmen Sie dieses Gesprächsangebot wahr.

Hier können Sie mehr über die Leistungen für Mitarbeitende bei der Kreisverwaltung Wesel und zum Bewerbungsablauf im Allgemeinen erfahren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kreis-wesel.de


Zum Bewerbungsverfahren

Das Auswahlverfahren für die Stelle wird in Form eines strukturierten Interviews mit Rollenspiel erfolgen.

Der Kreis Wesel steht für Vielfältigkeit und Gleichstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Aus diesem Grund begrüßen wir Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.

Die Kreisverwaltung Wesel verfolgt konsequent das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG).

Eingangsbestätigungen und Absagen erfolgen im Regelfall nur per E-Mail.


Haben Sie Interesse?

Dann senden Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen, insbesondere mit Nachweisen zu den vorausgesetzten Qualifikationen bis zum 01.02.2025 über unser Bewerbungsportal.

#J-18808-Ljbffr

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