Verwaltungsausbildung
Wir suchen zum Ausbildungsstart eine/n Auszubildende/n zum Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement.
Eintragungspflichten und Rechtsbeziehungen
Der Bundesminister der Finanzen hat durch Verordnung vom 14. September 2000 (Bundesgesetzblatt I S. 1690), zuletzt geändert durch Artikel 10 Absatz 4 des Gesetzes vom 21. November 2022, erlassen:
Artikel 1
§ 1 Eintragungspflichtiger Sachverhalt
(1) Wird ein Kauffrau oder Kaufmann in einer Firma des Handels, Handwerks oder Gewerbes eingestellt, so ist die Einstellung binnen einer Woche schriftlich dem Handelsregisteramt anzuzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
* die Firma, unter der der Betrieb geführt wird;
* die Bezeichnung der kaufmännischen Funktion, die die Kauffrau oder der Kaufmann ausüben soll;
(2) Der Inhaber oder der Geschäftsführer der Firma ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Erledigung eines Kündigungsschreibens an die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer eine Kopie davon beim Handelsregisteramt abzugeben.
§ 2 Änderung von Eintragungen
(1) Eine Änderung der Firma, der Bezeichnung der kaufmännischen Funktion oder der Art und Weise der Ausübung dieser Funktion kann nur mit Zustimmung der Handelsregisterbehörde erfolgen.
(2) Dem Antragsteller ist jede Änderung, die ohne Zustimmung vorgenommen wurde, unverzüglich bei Vorliegen eines solchen Falles zurückzustellen.
§ 3 Registrierungserfordernisse
(1) Jederjenige, der sich mit der Gründung oder der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft, einer Personengesellschaft oder eines Unternehmens befasst, hat, bevor er eine Personenstandsurkunde beantragt, über seine Verbindung zur Firma im Hinblick auf das Dienstverhältnis zu erkennen zu geben, dass er am Firmennamen beteiligt ist oder einen anderen Namen verwendet, der eine Beteiligung am Firmennamen andeutet.
(2) Das Registergericht entscheidet unabhängig davon, ob es sich um eine eigentliche Gesellschaft handelt oder nicht.
Als kaufmännische Kenntnisse werden grundsätzlich solche Kenntnisse angesehen, die eine Person benötigt, um Aufgaben als Werk- und Kontorist wahrnehmen zu können.
Für diesen Beruf sind jedoch keine speziellen Fähigkeiten erforderlich. Durch die Ausbildung lernen Sie viele wichtige Hintergründe und Basics kennen, wie sie wichtig für Ihre Karriere sind.
Wenn Sie beschäftigungslos oder eher arbeitslos geworden sind, möchten wir Ihnen gerne diese Chance bieten. Es ist sehr wichtig, dass Sie wieder mithelfen und neue Tätigkeiten und Erfahrungen sammeln. Wir hoffen, dass unsere Produkte helfen werden. Damit wäre endgültig geregelt und Sie könnten mit unserer Hilfe richtig loslegen.
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