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Lehrkraft für besondere aufgaben im bereich der öffentlichen finanzwirtschaft

Köln
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Lehrkraft
Inserat online seit: 20 Oktober
Beschreibung

Am Zentralen Lehrbereich der HS Bund ist am Hochschulstandort in Brühl zum nächst­möglichen Zeitpunkt folgende Planstelle zu besetzen:

Scrollen Sie nach unten, um einen ausführlichen Überblick über diese Stelle zu erhalten und darüber, was von den Bewerbern erwartet wird Bewerben Sie sich, indem Sie auf die Schaltfläche Bewerben klicken.
Lehrkraft für besondere Aufgaben im Bereich der Öffentlichen Finanzwirtschaft (m/w/d)
gem. § 130 Abs. 6 BBG i. V. m. § 19 Abs. 3 der Grundordnung der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
BBesGr. A 13g BBesO
- Kennziffer 003L/2025 -
Ihr Aufgabenbereich
Sie vertreten das Fach Öffentliche Finanz­wirtschaft in der Lehre im Grundstudium in den verschiedenen Präsenzstudiengängen sowie im Fernstudiengang Verwaltungs­management. Im Rahmen des Curriculums sind Sie für die Vorbereitung, Durchführung und didaktische Gestaltung Ihrer Lehrveranstaltungen verantwortlich. Bei Bedarf wird auch ein Engagement im Hauptstudium des Fachbereichs Allgemeine Innere Verwaltung sowie im Master­studiengang »Master of Public Administration« der HS Bund erwartet. Soweit entsprechende Vorkenntnisse vorliegen, kommt nach Einarbeitung auch ein Einsatz im Studienbereich Dienstrecht in Betracht.

Wir suchen eine Persönlichkeit, die das Fachgebiet auf der Grundlage einschlägig erworbener Verwaltungserfahrung im speziellen Ausbildungszusammenhang einer verwaltungsinternen Hochschule ebenso praxisorientiert wie wissenschaftlich und pädagogisch-didaktisch fundiert vertritt.

Ihr Qualifikationsprofil
Die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) müssen - neben den allgemeinen dienst­rechtlichen Bestimmungen - folgende Berufungsvoraussetzungen erfüllen:

Ein erfolgreich abgeschlossenes verwaltungswissenschaftliches, rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Studium (z. B. Diplom-Verwaltungswirt/in, Bachelor of Laws, Bachelor of Arts in Bereichen Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Verwaltung oder Öffentliches Recht).
Umfangreiche Praxiserfahrungen in der öffentlichen Verwaltung auf der Ebene des gehobenen Verwaltungsdienstes mit Bezug zu den Bereichen Haushalt/ Öffentliche Finanzwirtschaft, gerne auch durch die Vermittlung fachberuflicher Ausbildungsinhalte.
Pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird.
Besonders wünschenswert sind darüber hinaus Kenntnisse der an Haushalt/ Öffentliche Finanzwirtschaft angrenzenden Gebiete des Dienstrechts wie z. B. Stellenbewirtschaftung, Tarifrecht, Besoldung/ Vergütung o. ä.
Darüber hinaus erwarten wir:
intensive Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und den Partnern der Hochschule,
regelmäßige Durchführung von Praxissemestern zur Förderung des Transfers zwischen Wissenschaft und Praxis,
Teilnahme am Neuberufenen-Programm »Prof(essionell) in der Lehre«,
Bereitschaft, aktiv in den Arbeitsgruppen und Gremien der akademischen Selbstverwaltung mitzuwirken,
hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit,
Freude an der Arbeit in heterogenen Teams und Netzwerken in einer schnell wachsenden Hochschule.
Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage eines hochschulrechtlichen Berufungsverfahrens als Lehrkraft für besondere Aufgaben.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Für Rückfragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen
RD Kai Menzel (Tel.:, E-Mail: ) gerne zur Verfügung.

Dienstrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren richten Sie bitte an
Simone Brock (Tel.:, E-Mail: ), Arbeitsgruppe für Personalmanagement.

Nähere Informationen über die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung finden Sie unter

Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Nachweisen zu allen Berufungsvoraussetzungen senden Sie bitte unter Angabe der Kennziffer bis zum 30. November 2025 vorzugsweise per E-Mail als einheitliche PDF-Datei (max. 10 MB) an

oder auf dem Postweg an

Präsidentin der
Hochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung
Postfach 1660
50306 Brühl

Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir ausdrücklich darum, keine Originale, sondern ausschließlich Kopien der o. g. Nachweise und Unterlagen zu übersenden, da keine Rücksendung erfolgt.

Besondere Hinweise:

Die Besetzung des Dienstpostens ist nur im Beamtenstatus vorgesehen. Auf die gesetzlichen Höchstaltersgrenzen von 50 bzw. 55 Jahren gemäß § 48 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Besoldung im Bundesbereich auf Spitzenniveau liegt (§§ 20 ff. BBesG, Anlage 1 des BBesG).
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein entsprechender Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich (Übersetzungen sind nicht ausreichend). Wir bitten um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die HS Bund fördert individuelle Betreuungskonzepte in Studium und Lehre und erwartet von ihren Lehrenden daher eine hohe Präsenz am Hochschulort sowie einen hochschulnahen Wohnsitz.
Eine Stellenbesetzung in Teilzeit ist möglich.
Die HS Bund ist nach den Vorgaben des BGleiG und ausweislich ihres Gleichstellungsplanes bestrebt, insbesondere den Anteil der Frauen in der Lehre zu erhöhen. Bewerbungen von Frauen werden deshalb ausdrücklich begrüßt. Interessierte Frauen können Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten der HS Bund aufnehmen (Frau Karin Schlabs, Tel.:, E-Mail: ).
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Die HS Bund bietet ein Jobticket für den Nahverkehr zu vergünstigten Konditionen an.
Die HS Bund fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und wurde wiederholt als familienfreundliche Hochschule zertifiziert.
Weitere Informationen erhalten Sie unter
Die Ausübung eines Ehrenamtes bzw. bürgerschaftliches oder gesellschaftliches Engagement sind förderlich.

Hinweis zum Datenschutz:
Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Im Falle einer Nichtberücksichtigung oder Rücknahme der Bewerbung wird diese mitsamt den erhobenen personenbezogenen Daten spätestens nach Ablauf von sechs Monaten nach erfolgter Absage bzw. Rücknahme der Bewerbung gelöscht.

Weiterführende Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier.

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