An der Philosophischen Fakultät ist zum 01.04.2027, gegebenenfalls zum nächstmöglichen Zeitpunkt - vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen - die
W2-Professur für Medienpädagogik
Von der zukünftigen Stelleninhaberin/dem zukünftigen Stelleninhaber wird in Forschung und Lehre die Vertretung der Erziehungswissenschaft in den Bereichen Medienpädagogik und Medienbildung erwartet. Zu den Aufgaben gehören die Durchführung von Lehrveranstaltungen in medienpädagogisch einschlägigen Modulen der Lehramts-, Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Rostock.
Die künftige Stelleninhaberin/der künftige Stelleninhaber beteiligt sich überdies mit Lehrangeboten in den Master- und Bachelorstudiengängen der Erziehungs- und Bildungswissenschaft und bietet medienpädagogische Module im bildungswissenschaftlichen Curriculum der Lehramtsstudiengänge an.
Im Mittelpunkt des Forschungs-, Lehr- und Transferengagements stehen dabei Fragen zur Medienbildung, zur Mediensozialisation, zur Mediendidaktik sowie zu kulturellen, ethischen und rechtlichen Aspekten der Digitalisierung von Lebenswelten und Bildungssettings wie auch der Mediatisierung biografischer Verläufe. Eine Promotion in Erziehungswissenschaft mit thematischer Schwerpunktsetzung in kulturwissenschaftlicher Medienbildung wird bevorzugt.
Die Bereitschaft zur Kooperation im Department Bildungswissenschaften und mit weiteren Instituten an der Philosophischen Fakultät sowie mit den thematisch affinen Departments der Interdisziplinären Fakultät der Universität wird erwartet.
E-Mail: jens.brachmann@uni-rostock.Die Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren bestimmen sich nach § 58 Abs. 1 und 2 Landeshochschulgesetz (LHG M-V).
Die Professur wird gemäß § 61 LHG M-V im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Es besteht die Möglichkeit, die Professur im Angestelltenverhältnis zu besetzen.
Aktives Engagement und Erfahrung bei der Einwerbung von Drittmitteln werden erwartet.
Die Universität Rostock bekennt sich zu ihren universitären Führungsleitlinien.
Chancengleichheit ist Bestandteil unserer Personalpolitik. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation besonders berücksichtigt.
Die Universität Rostock strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert daher qualifizierte Frauen mit Bezug auf § 7 Abs. 3 des Gleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden bei im Wesentlichen gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Darstellung des wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs, Schriftenverzeichnis, Zeugnisse, Aufstellung der bisherigen Lehrtätigkeit, eventuell hochschuldidaktischer Zusatzqualifikationen und der bisherigen Drittmitteleinwerbung sowie Beschreibung künftiger Forschungsabsichten) sind bis 12.12.2025 zu richten an die Universität Rostock, Dekan der Philosophischen Fakultät, Universitätsplatz 3, 18051 Rostock oder vorzugsweise an berufungen.phf@uni-rostock.Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.