Die Technische Fakultät besetzt im Department Chemie- und Bioingenieurwesen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine W2-Professur für Katalytische Materialien im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten. In der Forschung soll die Bewerberin oder der Bewerber (m/w/d) auf dem Gebiet der Synthese, Charak terisierung oder Prozessierung kataly tischer Materialien wissen schaft lich hervorragend ausgewiesen sein und einschlägige Projekt erfahrung erworben haben. Der Forschungs schwerpunkt soll auf der Entwicklung und dem Verständnis innovativer Material konzepte für die heterogene Katalyse liegen. Die verfolgten Konzepte sollen ein hohes Potential aufweisen, Aktivität, Selek tivität, Robust heit und Prozessier barkeit auf höchstem Niveau zu vereinen, und so neue techno logische Impulse für eine nach haltigere Chemikalien produktion eröffnen. Ein Tätigkeits schwerpunkt im Bereich der spektroskopischen Unter suchung kataly tischer Materialien oder im Bereich des alternativen Energie eintrags in katalytische Materialien ist wünschenswert. Bereitschaft zu inter disziplinärer Zusammen arbeit innerhalb des Departments sowie mit anderen Fachrichtungen der Universität, mit außer universitären Forschungs einrichtungen und der Industrie wird erwartet. In der Lehre ist die Mitwirkung in den Studien gängen Chemie- und Bioingenieur wesen, Advanced Materials and Processes, Chemical Engineering - Nachhaltige Chemische Techno logien und Clean Energy Processes des Departments erforder lich. Einstellungs voraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschul studium, päda gogische Eignung, die besondere Befähigung zu wissen schaft licher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, und darüber hinaus zusätz liche wissen schaft liche Leistungen. Letztere werden durch Habilitation oder gleich wertige wissen schaft liche Leistungen nach gewiesen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hoch schul bereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht sein können. Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamten rechtlichen Voraus setzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamten gesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschul innovations gesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten. Die FAU erwartet die Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung, das Engagement zur Einwerbung von Dritt mitteln und eine hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden. Die Bereitschaft zur englisch sprachigen Lehre wird gewünscht. Die FAU verfolgt eine Politik der Chancen gleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwer behinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissen schaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein "Familie in der Hochschule e. V." und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an. Bewerbungen sind mit den üblichen Unter lagen (CV, Schriften verzeichnis, Lehr konzept und Forschungs konzept jeweils max. 2 Seiten, Drittmittel einwerbungen, Zeugnisse und Urkunden) vorzugs weise in englischer Sprache webbasiert unter bis zum 23.11.2025 erwünscht, adressiert an den Dekan der Technischen Fakultät. Für Fragen und weitere Informationen steht der Dekan unter sehr gerne zur Verfügung.