Vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
~ Betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen
~30 Tage Urlaub als feste Basis für die Erholung
~ Flache Hierarchien und eine werteorientierte Führungskultur
~ Betriebliches Gesundheitsmanagement inklusive Sportangeboten und Gesundheitstagen
~ Exklusive Einkaufsvorteile (Corporate Benefits) und vergünstigte Mahlzeiten
Abgeschlossene Berufsausbildung
Fundierte fachliche Kenntnisse, d.h. möglichst Ausbildungen im Bobathkonzept und andere Fortbildungen in anerkannten Behandlungsmethoden
Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Kollegialität
Allgemeine PC Kenntnisse sowie Basiswissen der MS-Office Produkte
In der m&i-Fachklinik Ichenhausen behandeln wir Patienten in den Fachereichen Neurologie/Neuropsychologie, Orthopädie/Unfallchirurgie, Innere Medizin/Rheumatologie, Geriatrie und einem Interdisziplinäre Schlaflabor.
Die Neurologie gliedert sich in die Bereiche Neurologische Frührehabilitation (Phase B), Weiterführende Neurorehabilitation (Phase C) und Neurologische Anschlussheilbehandlung (Phase D). Zudem bietet die Klinik Beatmungsplätze und eine Weaning-Therapie an.
Die m&i-Klinikgruppe Enzensberg ist ein privatwirtschaftlich geführtes Unternehmen und betreibt in Deutschland acht Fachkliniken für spezialisierte Akutmedizin und medizinische Rehabilitation. Unser Ziel ist es, Gesundheit zu fördern und Lebensqualität zu schaffen – getreu unserem Motto: Mit uns neue Kräfte entdecken.
Wir setzen auf Teamarbeit und den Austausch von Fachwissen. Bei uns finden Sie eine professionelle und wertschätzende Arbeitsumgebung mit Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Unterstützt von einem engagierten Team, können Sie sich auf eine sinnstiftende Tätigkeit konzentrieren, bei der immer der Patient im Mittelpunkt steht.
Die Gleichstellung aller Mitarbeitenden ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Hautfarbe, Weltanschauung, Religion oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerbende werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 23 Absatz 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für Tätigkeiten im Krankenhaus ein Nachweis über Masernschutz erforderlich ist. Dieser Nachweis soll sicherstellen, dass Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, gegen Masern geschützt sind, um die Gesundheit der Patienten und Mitarbeitenden zu schützen.
Dann wenden Sie sich gerne an Herrn Bernd Rall, Leitung Therapie, Tel.