Stellenbeschreibung
Verwaltungsfachwirt
Die Stadt Heinsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Verwaltungsfachwirt / Diplom-Verwaltungswirt / Bachelor of Arts Soziale Arbeit m/w/d im Jugendamt, im Bereich Amtsvormundschaften/-pflegschaften, unbefristet und in Vollzeit.
Die Stadt Heinsberg ist mit ca. 43.500 Einwohnerinnen und Einwohnern die Kreisstadt des westlichsten Kreises der Bundesrepublik Deutschland und gehört dem Regierungsbezirk Köln an. Bei der Stadtverwaltung sind einschließlich des Bauhofs, der städtischen Kindertagesstätten, der hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr, des eigenen Personals an den städtischen Schulen sowie der weiteren Nebenstellen zurzeit etwa 620 Mitarbeitende tätig.
Beim Jugendamt der Kreisstadt Heinsberg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle im städtischen Jugendamt im Bereich
Amtsvormundschaften/-pflegschaften m/w/d
Verwaltungsfachwirt / Diplom-Verwaltungswirt / Bachelor Soziale Arbeit
Verwaltungsfachwirt / Diplom-Verwaltungswirt / Bachelor Soziale Arbeit oder vglb. Qualifikation
zu besetzen.
Einstellungsvoraussetzung ist u. a. die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst), des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Abschluss des Verwaltungslehrgangs II (vormals Angestelltenlehrgang II) oder eines Bachelorstudiums im Bildungsgang Soziale Arbeit.
Der Amtsvormund (m/w/d) nach § 55 SGB VIII ist allumfassende/r gesetzliche/r Vertreter/in eines Kindes bzw. einer/eines Jugendlichen (Mündel), deren/dessen Eltern ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung nicht oder nicht zum Wohle des Kindes bzw. der/des Jugendlichen nachkommen. Im Bereich der Amtspflegschaften ist die gesetzliche Vertretung auf einzelne, klar definierte Teilbereiche begrenzt.
Zu Ihrem Aufgabenbereich gehören u. a.:
* Wahrnehmung der elterlichen Sorge für das Kind bzw. den/die Jugendliche/n durch Kontakt und Beziehung (Mündelbeteiligung) sowie die Umsetzung der Leitlinien für Erziehung und des religiösen Bekenntnisses sowie des Umgangs
* persönliche Förderung und Gewährleistung der Pflege und Erziehung des Mündels gemäß § 1795 Abs. 1 BGB
* Wahrnehmung der Personen- und Vermögenssorge des Kindes nach außen – gesetzliche Vertretung (§ 1795 Abs. 1 BGB i.V.m. §§ 1631a – 1632 und 1789 BGB)
* Beantragung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen, z. B. Antrag auf Hilfe zur Erziehung, Mitwirkung bei der Planung und Entscheidung über die zu gewährende Hilfe (Wunsch- und Wahlrecht), Mitwirkung im Hilfeplanverfahren, Sicherstellen der Beteiligung des vertretenen Kindes
Das Arbeits- oder Dienstverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. den beamtenrechtlichen Vorschriften. Die Besetzung der Stelle ist grundsätzlich auch im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung denkbar, sofern eine ganztägige Besetzung des Arbeitsplatzes gewährleistet ist.
Die Stadt Heinsberg bietet Ihnen als Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes u. a. folgende Vorteile:
Finanziell attraktiver Arbeitgeber
* tarifvertraglich festgelegtes Entgelt bzw. gesetzlich festgelegte Besoldung
* regelmäßige Entgelt- bzw. Besoldungserhöhungen durch zeitlich klar definierten Aufstieg in den Erfahrungsstufen der Entgelt- bzw. Besoldungstabelle sowie regelmäßige, pünktliche Zahlung des Entgelts / der Besoldung
* monatliche Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen bei Vorliegen bzw. Abschluss eines entsprechenden Vertrags
* betriebliche Altersvorsorge bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse in Köln, die vollständig durch den Arbeitgeber finanziert wird (Beschäftigtenbereich) bzw. beamtenrechtliche Versorgung von derzeit bis zu 71,75 % der letzten Bruttobezüge
* zusätzliche, private Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung möglich (im Beschäftigtenbereich
* jährliche Sonderzahlungen im Beschäftigtenbereich (Weihnachtsgeld)
* Möglichkeit, eine individuelle leistungsorientierte Zusatzzahlung monatlich und/oder jährlich zu erhalten (leistungsorientierte Bezahlung)
* Möglichkeit des Fahrradleasings („Jobrad“)
Sicherer Arbeitgeber
* Der insolvenzbedingte Verlust des Arbeitsplatzes ist ausgeschlossen.
* Alle Ansprüche sind tarifvertraglich bzw. gesetzlich klar geregelt und es bestehen Mitarbeitenden-Vertretungen (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung, Jugend- und Auszubildendenvertretung) mit weitgehenden Mitspracherechten.
Familienfreundlicher Arbeitgeber
* kurzfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Erkrankung eines Kindes über den gesetzlichen Anspruch hinaus)
* längerfristige Freistellungsmöglichkeiten aus privaten Gründen (z. B. Familienpflegezeit)
* grundsätzlich 30 Tage Urlaubsanspruch pro Jahr
* zusätzliche arbeitsfreie Tage in der Regel an Heiligabend, Silvester und Rosenmontag
* grundsätzlich zwei weitere bezahlte freie Nachmittage pro Jahr („Sonderregelungen“)
* toleranter und diskriminierungsfreier Arbeitgeber
* Möglichkeit des mobilen Arbeitens
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
* Grundsätzlich wird das BGM bei der Stadt Heinsberg als ganzheitliche Chance gesehen, den Mitarbeitenden einen möglichst angenehmen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
* Neben einem strukturierten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und wiederkehrenden Gesundheitsangeboten in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenkassen steht das Wohl der einzelnen Mitarbeitenden im Vordergrund. Unter anderem sind bei der Stadt Heinsberg drei psychologische Ersthelfende tätig.
* Möglichkeit, anlassbezogen Supervisionen durchzuführen
* regelmäßige Gemeinschaftsveranstaltungen mit allen Mitarbeitenden, z. B. Betriebsausflug/Betriebsfest
* Die Stadt Heinsberg wurde im Sommer 2025 mit dem AOK/BGF-Gesundheitspreis ausgezeichnet.
Fortbildungsangebote / berufliche Weiterentwicklung
Über allgemeine Fortbildungsangebote für alle Mitarbeitenden hinaus wird im Bedarfsfall auch die persönliche, berufliche Weiterentwicklung durch individuelle Förderungen ermöglicht.
Die Stadt Heinsberg verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung der verschiedenen Geschlechter. Bewerbungen aller Geschlechter sind daher ausdrücklich erwünscht. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellter Personen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsende ist der 29.3.2026 .
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich an:
Stadt Heinsberg
Der Bürgermeister
– Hauptamt –
Postfach 1220
52516 Heinsberg
oder per E-Mail an: stadt@heinsberg.de .
Es wird gebeten, bei der Einreichung von Bewerbungsunterlagen auf Klarsichthüllen, Prospektmappen oder Schnellhefter zu verzichten.
Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen passenden, an Sie adressierten und ausreichend frankierten Briefumschlag bei. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Beendigung des Auswahlverfahrens datenschutzgerecht vernichtet und nicht zurückgesandt. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu Ihr Einverständnis.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Für weitere Informationen zum Einstellungsverfahren steht Ihnen Herr Deußen, Hauptamt, gerne zur Verfügung (Tel.: 02452/14-1031, E-Mail: stadt@heinsberg.de ).
Fragen bezüglich des Aufgabengebietes richten Sie bitte an den Leiter des Jugendamtes, Herrn Kleinjans (Tel.: 02452/14-5110).
Verwaltungsfachwirt / Diplom-Verwaltungswirt / Bachelor Soziale Arbeit oder vglb. Qualifikation
HINWEISE:
Transparenzhinweis / ausschreibendes Unternehmen: Stadt Heinsberg, Apfelstraße 60, 52525 Heinsberg,
Gleichstellungsgrundsatz: Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen aller Menschen unabhängig von sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Datenschutzhinweis: Durch die Zusendung seiner/ihrer Bewerbung erklärt sich der Bewerber / die Bewerberin damit einverstanden, dass seine/ihre Daten zu Bewerbungszwecken und unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet. Ein Zurücksenden der Bewerbungsunterlagen erfolgt in der Regel nicht.
Genderhinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Textverlauf stellenweise das generische Maskulinum verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – immer auf alle Geschlechter.
Grammatikalischer Hinweis: Wir entschuldigen uns für den in dieser Stellenanzeige teilweise falsch gewählten grammatikalischen Ausdruck. Dieser bewusste Bruch mit der deutschen Grammatik unterstützt jedoch die Auffindbarkeit der ausgeschriebenen Stelle/n im Internet allgemein, in den sozialen Medien, in Suchmaschinen und auf Blogs.
Fotos: Stadt Heinsberg Frank Metzemacher