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Erzieher*in, praxisintegriert bei der sozial- und jugendbehörde 2026

Stadt Karlsruhe
Erzieher
Inserat online seit: 30 Oktober
Beschreibung

Talente im Umgang mit Kindern und Jugendlichen gesucht! Du gehst gerne auf die Bedürfnisse von Kindern ein, bist einfühlsam, verantwortungsbewusst und arbeitest kreativ? Dann ist dieser Ausbildungsberuf dein perfektes Match! Als staatlich anerkannte*r Erzieher*in bist du befähigt, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen. Du sammelst während deiner Ausbildung praktische Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren, von drei bis sechs Jahren sowie im vierwöchigen Fremdpraktikum Kindern im Grundschulalter. Deine Tätigkeiten sind breitgefächert und hängen mit dem Alter der Kinder und Jugendlichen zusammen. So zählen zu deinem Aufgabenschwerpunkt in der Kindertagesstätte (Kinder bis sechs Jahre) folgende Inhalte: Umsetzung des Orientierungsplans von Baden-Württemberg für Bildung und Erziehung (wie zum Beispiel die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Eltern und eine weitergehende Verzahnung von Kindergarten und Grundschule) Planung der pädagogischen Arbeit nach unterschiedlichen Konzepten (beispielsweise nach dem Situationsansatz in Anlehnung der Bildungs- und Lerngeschichten nach Margarete Carr oder nach dem infans-Konzept der Frühpädagogik) Gestaltung des Tagesablaufs mit gezielten Impulsen, Aktivitäten und Übergängen (zum Beispiel essen, schlafen, Bring- und Abholsituationen) Pflegerische Tätigkeiten (beispielsweise Wickeln) Raumgestaltung Auch eröffnet sich dir die Möglichkeit, während deiner Ausbildung verschiedene Fortbildungen zu besuchen. Voraussetzungen: Realschulabschluss oder Fachschulreife oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines neunjährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines achtjährigen Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen*Praktikanten oder eine vergleichbare Vorbildung eines anderen Bundeslandes oder ein Berufsabschluss als Kinderpfleger*in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung oder die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft und jeweils eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Wochen, die zur Vorbereitung auf die nachfolgende Berufsausbildung geeignet ist oder eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oder eine entsprechende Vollzeitschule, wenn das Wahlfach Pädagogik und Psychologie besucht wurde sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder eine mindestens zweijährige kontinuierliche Tätigkeit als Tagespflegeperson mit mehreren Kindern (über Pflegeerlaubnis ­zugelassen) sowie ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung. Wird eine Tätigkeit als Tagespflegeperson lediglich in Teilzeitform nachgewiesen, verlängert sich die Zeit der geforderten Tätigkeit entsprechend oder eine mindestens zweijährige Tätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung angerechnet werden kann oder eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestens drei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung Die Bewerbenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ausbildungsvergü­tung 1. Ausbil­dungs­jahr: 1.340,69 Euro 2. Ausbil­dungs­jahr: 1.402,07 Euro 3. Ausbil­dungs­jahr: 1.503,38 Euro Die Sozial- und Jugendbehörde übernimmt die jährlichen Verwaltungs- und Sachkostengebühren sowie die einmalige Prüfungsgebühr als freiwillige Zusatzleistung für ihre Auszubildenden.

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