RechtsberaterinDie Funktion als Rechtsberaterin beinhaltet Entscheidungen über Anträge auf rechtlichen Schutz sowie rechtliche Beratung von Mitgliedern in Fragen des Beamten-, Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.Aufgaben und Pflichten• Die Durchführung von Schulungen für Personalräte, Betriebsräte und Vorstände zu rechtlichen Themen ist Teil der Arbeit.• Die Beratung von Mitgliedern in Fragen des berufsbezogenen Zivilrechts und die Unterstützung bei der Lösung von Konflikten sind weitere wichtige Aufgaben.• Umfassendes Fachwissen in den Bereichen des Beamten-, Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts, ein ausgeprägtes Interesse an bildungs-politischen und gewerkschaftlichen Themen sowie eine starke Kommunikationsfähigkeit sind erforderlich.QualifikationenAbgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit erfolgreich abgelegtem erstem und zweitem StaatsexamenUmfassendes Fachwissen in den Bereichen des Beamten-, Arbeits-, Sozial-, Tarif-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts