Was wir bieten
Die Zusammenführung der Infrastruktureinheiten in Marl und Wesseling zum 01.01.2026 zu einer neuen, eigenständigen Gesellschaft, der SYNEQT GmbH, eröffnet hervorragende Optionen für eine zukunftsorientierte Entwicklung. Werden Sie Teil der neuen Einheit mit ca. 3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gestalten Sie den künftigen Ausbau und die Stärkung des Geschäfts mit.
Neben attraktiven Karrierewegen und hochwertigen Entwicklungsprogrammen bieten wir eine leistungsorientierte Vergütung, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie hybride und flexible Arbeitsmodelle mit #SmartWork.
Informieren Sie sich gerne über unsere vielfältigen Benefits:
Bringen Sie sich ein, entwickeln Sie Ihre Stärken weiter, gehen Sie neue Wege und finden Sie bei uns einen Job, der zu Ihnen passt.
Hier erfahren Sie mehr über Evonik direkt von unseren Mitarbeitern:
Verantwortlichkeiten
1. Brandschutzbegehungen sowie Überprüfung und Instandhaltung von brandschutztechnischen Einrichtungen am Standort
2. Wartung und Pflege von Feuerwehrgeräten/-fahrzeugen gemäß Herstellervorschriften oder Sonderanweisungen der Werkfeuerwehr
3. Einsatzdienst inkl. Rettung von Menschen, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Einsätze mit Gefahrstoffen und -gütern
4. Überörtliche Hilfeleistungen sowie Alarmierung von Einsatzkräften und Warnung von Gefährdeten
5. Mitarbeit im vorbeugenden Brandschutz
6. Serviceleistungen/ Unterstützung der Bereiche
Anforderungen
7. Erfolgreich abgeschlossene Laufbahnausbildung des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes (B1-Qualifikation) oder abgeschlossene Ausbildung zum Werkfeuerwehrmann NRW anerkannt
8. Mehrjährige Berufserfahrung als Werkfeuerwehrmann oder Berufsfeuerwehrmann wünschenswert
9. Führerschein Klasse B, C, CE erwünscht sowie möglichst eine Zusatzqualifikation im Rettungsdienst oder Werkschutz
10. Teamfähig, körperlich voll belastbar, dienstleistungsorientiert sowie hohe soziale Kompetenz
11. Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung
12. Zuverlässigkeit, unternehmerisches Handeln und Selbstständigkeit
13. Gute körperliche Fitness zwingend erforderlich
14. Atemschutztauglichkeit nach G 26.3