Stadtplanungsfachmann/in gesucht
Wir suchen eine Leitung für den Fachdienst Stadtplanung, Umwelt, Bauordnung und Denkmalschutz. Die Stadt Salzgitter ist eine junge Großstadt mit 107.000 Einwohnern und bietet viele Möglichkeiten.
Als Leiter/in des Fachdienstes werden Sie für die Ausrichtung des Fachdienstes auf kundenorientierte Nutzung und Bedürfnisse verantwortlich sein. Sie werden die Ziele, Aufgaben und Prioritäten im Fachdienst festlegen, führen und steuern sowie Qualitätssicherung und Ergebnisverantwortung übernehmen.
Darüber hinaus werden Sie Initiativen, Entwicklungen, Gestaltungen und Betreuungen von fachlichen Projekten und Maßnahmen herausgehobener Bedeutung initiieren. Sie werden als Vertreter des Fachdienstes gegenüber anderen Fachdiensten, in politischen Gremien, bei anderen Behörden und gegenüber der Öffentlichkeit auftreten.
Wir bieten eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulausbildung (Master/Diplom) in Städtebau, Raumplanung, Stadt- und Regionalplanung oder Hochbau bzw. Architektur mit Vertiefungsrichtung Städtebau an. Wir bevorzugen Personen mit Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Fachrichtung Technische Dienste im Fachbereich Architektur, Städtebau oder Stadtbauwesen (Technische Assessorin bzw. Technischer Assessor).
Mit Erfahrung in einer dem Amt vergleichbaren hauptamtlichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst bzw. in einer leitenden Funktion in der freien Wirtschaft sollen unsere Bewerber/sinnen sich beweisen können. Im Bereich des öffentlichen Planungs-, Bauordnungs- und Umweltrechts sollten sie umfassende Kenntnisse besitzen. Auch ein gutes Verständnis des Denkmalschutzes wäre hilfreich.
Fünf Jahre Berufserfahrung sind ideal. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitszeitmodelle stehen Ihnen zur Verfügung. Eine Vielzahl an Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten helfen Ihnen ihre Fähigkeiten stetig zu verbessern. Darüber hinaus steht Ihnen ein betriebliches Gesundheitsmanagement zur Verfügung.30 Urlaubstage gibt es in Ihrem Paket, aber auch bezahlte Freistellungen für Heiligabend und Silvester. Eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis ist möglich, wenn alle Voraussetzungen vorliegen.