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Wissenschaftliche mitarbeit (w/m/d) in der fachgruppe „infektiologie und hygiene“

Bochum
Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Inserat online seit: 15 September
Beschreibung

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen


wissenschaftliche Mitarbeiterin / wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d)

für die Fachgruppe 21 „Infektiologie und Hygiene“.

Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) ist eine Landesoberbehörde im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS). Knapp 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten an den Standorten Bochum (Hauptsitz), Düsseldorf und Münster.

Im Bereich Gesundheit berät und unterstützt das LfGA NRW die Landesregierung, die Behörden und Einrichtungen des Landes sowie die Kommunen und Fachverbände in Fragen der Gesundheit, der Gesundheitspolitik sowie der Entwicklung von Versorgungsstrukturen. Themenfelder sind u.a. der Gesundheitsschutz der Bevölkerung, die lebensphasenübergreifende Prävention und Gesundheitsförderung, die Arzneimittelsicherheit sowie die Bereitstellung von Versorgungsdaten. Das LfGA NRW ist fachliche Leitstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst und nimmt die Aufsicht über die Gesundheitsämter wahr.

Im Bereich Arbeitsschutz ist das LfGA NRW die zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung. Bürgerinnen und Bürger und Betriebe finden bspw. Unterstützung durch die telefonische Erstberatung oder KomNet. Das LfGA NRW sichert Qualifizierung und Wissenstransfer und unterstützt die Digitalisierung der Arbeitsschutzverwaltung. Das LfGA NRW nimmt u.a. die Aufgaben der Zentralen Radonstelle NRW sowie im (hoheitlichen) Strahlenschutz wahr und unterstützt die staatliche Arbeitsschutzverwaltung auch operativ.

Die Fachgruppe 21 „Infektiologie und Hygiene“ unterstützt und berät die Landesregierung und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen in Fragen des Infektionsschutzes, der Infektionshygiene sowie im Bereich Impfen. Wir unterstützen und beraten die unteren Gesundheitsbehörden (uGBn) bei der Wahrnehmung der infektionshygienischen Überwachung von Krankenhäusern und anderen medizinischen und nicht-medizinischen Einrichtungen zum Beispiel durch die Erstellung von Handlungsempfehlungen zu infektionshygienischen Maßnahmen.

Gemeinsam mit den Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes erarbeiten wir Richtlinien und Standards und beteiligen uns am fachlich/wissenschaftlichen Austausch mit verschiedenen Partnern im Gesundheitswesen.

Neben der Funktion einer Aufsicht führenden Behörde, steht für uns insbesondere der intensive Kontakt und der fachliche Austausch mit den unteren Gesundheitsbehörden im Fokus.



Zu den Aufgaben gehören schwerpunktmäßig:

* Organisation und Mitgestaltung eines regelmäßigen fachbezogenen Austausches zwischen LfGA und uGBn zu Fragen des Infektionsschutzes und daraus abgeleitet bedarfsgerechte Entwicklung von Themen und gemeinsamen Handlungsfeldern.
* Mitarbeit bei der Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit des LfGA über die unteren Gesundheitsbehörden gemeinsam mit der Fachgruppe Recht und Aufsicht
* Unterstützung und Beratung des Gesundheitsministeriums, der unteren Gesundheitsbehörden in NRW zu den Themen Infektionsschutz, Infektionshygiene, Infektionsprävention sowie Ausbruchs- und Krisenmanagement.
* Beratung und Unterstützung der unteren Gesundheitsbehörden bei der Überwachung von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen.
* Bearbeitung von Anfragen, Mitarbeit bei der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, Leitlinien und Checklisten (wie zum Beispiel Pandemie-Rahmenplan).
* Konzeption und Mitgestaltung von Fachveranstaltungen, Workshops und Fortbildungen, Präsentation von wissenschaftlichen Ergebnissen
* Teilnahme am 24h-Rufbereitschaftsdienst für infektiologische Notfallsituationen (ca. 6 Wochen im Jahr)



Die Zuweisung ggf. weiterer Aufgabenschwerpunkte richtet sich nach den Erfordernissen der aktuellen Arbeitssituation.



Fachliches Anforderungsprofil:

Die Bewerberinnen und Bewerber verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/Diplom) der Gesundheitswissenschaften (Public Health), der Medizin, der Biologie oder andere Naturwissenschaften mit für den Infektionsschutz relevanten Schwerpunkten.

Wir erwarten eine nachgewiesene mehrjährige Berufs- oder Studienerfahrung im Bereich Public Health, Infektionsschutz oder in einem angrenzenden gesundheitswissenschaftlichen Berufsfeld. Idealerweise verfügen Sie über nachgewiesene Berufserfahrung im Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt, Bezirksregierung, Landesstelle etc.). Hilfreich ist Erfahrung in der behördlichen Zusammenarbeit und bei der Arbeit in Krisenstäben. Zusätzlich freuen wir uns über nachgewiesene Kenntnisse in Public Health durch z.B. Trainingsprogramme wie PAE/EPIET oder Weiterbildungen wie MSE, MPH.

Wir erwarten die Bereitschaft zur Mitarbeit im Stab für außergewöhnliche Ereignisse, sehr gute Deutschkenntnisse und gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie einen sicheren Umgang mit Standard-Anwendersoftware, insbesondere Textverarbeitung, Präsentationen und Outlook.



Persönliches Anforderungsprofil:

Bewerberinnen und Bewerber verfügen über ein ausgeprägtes Interesse an Fragestellungen im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen und Infektionsschutz.

Sie haben Freude an der Erarbeitung, Entwicklung und Etablierung fachlich korrekter und praxisorientierter Empfehlungen und Vorgaben. Sie haben die Fähigkeit, theoretische Vorgaben in praxisnahe Lösungen zu übersetzen.

Sie arbeiten strukturiert und eigenverantwortlich nach Zielvorgaben. Dabei setzen Sie sich engagiert und lösungsorientiert für das Erreichen der Ziele ein.

Bewerberinnen und Bewerber besitzen darüber hinaus die Fähigkeit zur Kooperation und teamorientierten Zusammenarbeit. Sie sind belastbar und können sich an veränderte Bedingungen anpassen und entsprechend vorgegebener Strukturen agieren, wie sie zum Beispiel in einem Stab für außergewöhnliche Ereignisse erforderlich sind.

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