Landratsamt Sonneberg - Der Landrat - Stellenausschreibung Im Schulverwaltungsamt des Landratsamtes Sonneberg sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als Hausmeister an den Schulen des Landkreises Sonneberg (m/w/d) zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Bei Bewährung wird ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angestrebt. Aufgaben: verantwortlich für die Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Verantwortungsbereich Pflege von Außenanlagen Kontrolle und Abstimmung mit externen Dienstleistern Ausführung von kleineren handwerklichen Reparatur- und Wartungsarbeiten Durchführung von Kontrollgängen, Absicherung Verkehrssicherungspflicht und Alarme auch außerhalb der normalen Arbeitszeit (einschließlich Sonn- und Feiertagen) möglicher Einsatz als Hallenwart (auch am Wochenende) Vertretung von anderen Hausmeistern bei Bedarf Hilfeleistungen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für den Schulbetrieb Voraussetzungen: abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung als Maler, Trockenbauer, Elektroinstallateur, Klempner oder Fliesenleger wünschenswert sind bereits berufliche Erfahrungen als Hausmeister oder in einer vergleichbaren Position Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgaben und auch berufsfremde Arbeiten keine Scheu vor körperlich anstrengender Arbeit und gesundheitliche Eignung hierfür Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Masernimpfschutzes Zuverlässigkeit, Qualitätsbewusstsein und Selbstständigkeit, Flexibilität hohe Motivation und Begeisterungsfähigkeit Fahrerlaubnis der Klasse B sowie die Bereitschaft, den eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu dienstlichen Zwecken einzusetzen Es handelt sich um Teilzeitstellen mit 30 Stunden pro Woche. Die Stellen werden mit der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA vergütet, sofern die Qualifikationserfordernisse erfüllt sind. Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, übersenden Sie bitte Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, sämtliche Ausbildungs-, Prüfungs- und Beschäftigungsnachweise) bis spätestens 03.07.2025 ausschließlich online über die Homepage des Landkreises Sonneberg (Bewerberportal). Wie weisen vorsorglich daraufhin, dass Bewerbungen, die nicht über das Bewerberportal im Landratsamt eingehen, im Rahmen des Auswahlverfahrens unberücksichtigt bleiben. Kosten für das Bewerbungsverfahren werden nicht erstattet. Wir werden Ihre Bewerbung selbstverständlich vertraulich behandeln. Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Kreisverwaltung Sonneberg die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf. Ihre abgegebenen personenbezogenen Daten werden nach zwei Monaten datenschutzkonform gelöscht. Sonneberg, den 16.06.2025 Robert Sesselmann Landrat