Eigenverantwortliche Beratung von Mitarbeitern, Vorgesetzten und Betriebsrat gemäß Arbeitssicherheitsgesetz
Überprüfung von Anlagen, Arbeitsmitteln und Einrichtungen bezüglich gesetzlicher Vorgaben sowie Meldung festgestellter Mängel
Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -abläufen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen und Gefährdungsermittlungen / -beurteilungen
Eigenständige Erarbeitung von Konzepten zur Kontrolle und Beeinflussung des Verhaltens der Beschäftigten
Erfassung und Untersuchung von Ereignissen und Erstellung von Statistiken
Mitwirkung bei der konzernübergreifenden Auswahl und Einführung von persönlicher Schutzausrüstung
Verantwortung für Verhandlungen und Schriftverkehr mit Behörden und Berufsgenossenschaften im Rahmen der Bearbeitung von Unfällen und Berufskrankheiten