Die Aufgaben der ausgeschriebenen Professur umfassen im Wesentlichen die anwendungsorientierte Lehre für die Studiengänge Naturschutz und Landnutzungsplanung (Bachelor) und Landnutzungsplanung (Master) sowie Forschungsarbeiten im Rahmen des Fachgebietes. Die Schwerpunkte liegen dabei auf einer landschafts- und landeskundlichen Wissensvermittlung der Bodenkunde, Gewässerkunde, Geomorphologie und Klimatologie im Kontext der mitteleuropäischen Kulturlandschaft. Die Lehrveranstaltungen beinhalten aktuell Vorlesungen, Seminare, Labor- und Geländepraktika, sowie Projektarbeiten und Exkursionen. Die Zusammenarbeit mit den anderen Professuren der Studiengänge, sowie den Nachbarstudiengängen, z.B. Landschaftsarchitektur oder Geoinformatik, wird als selbstverständlich angesehen.
Wir suchen eine Persönlichkeit, die in der Lage ist, das theoretische und methodische Wissen in den genannten Bereichen in landschaftskundlichen Zusammenhängen, anwendungsbezogener Lehre und einem projektorientierten Studium anzuwenden. Erwartet wird ein Studium der Geographie, Geowissenschaften, Geoökologie oder verwandter Disziplinen mit Promotion in den für die Professur relevanten Aufgabenfeldern.
Erwartet werden:
Das vollständige Anforderungsprofil entnehmen Sie der Stellenausschreibung der Hochschule Neubrandenburg.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Es handelt sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit. Ihre Eignung dazu wird im Rahmen einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen (Ü 3) gemäß § 10 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG M-V) festgestellt.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.