Schwerpunktaufgaben im Rechtsbereich
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Als Justizfachwirt/in sind Sie an Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Hier nehmen Sie wichtige Aufgaben im Bereich der Rechtsgewährung wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung für die Bevölkerung bei. Sie sind Ansprechpartner für das rechtsuchende Publikum.
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Hervorzuheben sind vor allem folgende Tätigkeiten:
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* Verwaltung der »Serviceeinheiten«, d.h. insbesondere die Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen
* Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen
* Ladung der Parteien, Zeugen und Sachverständigen zu Terminen
* Erteilung von Grundbuchabschriften, Gewährung der Grundbucheinsicht
* Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften
* Berechnung der Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten
* die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle
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In allen Abteilungen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nehmen die Justizfachwirtinnen und -fachwirte verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Um eine Vorstellung über die Vielfalt der Abteilungen zu erhalten empfiehlt es sich, die Internetseiten eines Amtgerichts oder einer Staatsanwaltschaft zu besuchen. Der Aufgabenbereich von Justizfachwirtinnen und -fachwirten umfasst dabei auch Tätigkeiten, die weit reichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z.B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen.
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Zudem ist die Fähigkeit zur Teamarbeit in den »Serviceeinheiten« gefragt. Die Tätigkeiten werden durch justizspezifische EDV-Programme unterstützt; entsprechende EDV-Kenntnisse werden bereits während der Ausbildung vermittelt.
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Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in
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Die praxisbezogene und zugleich theoriegeleitete Ausbildung dauert 26 Monate und erfolgt auf mehreren Stationen:
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1. bei einem Amtsgericht (3 Monate)
2. Fachtheoretischer Lehrgang I (3 Monate)
3. bei einem Amtsgericht (2 Monate)
4. Fachtheoretischer Lehrgang II (2 Monate)
5. bei einer Staatsanwaltschaft (3 Monate)
6. bei einem Amtsgericht (9 Monate)
7. Fachtheoretischer Lehrgang III (2 Monate)
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Der fachtheoretische Lehrgang III dient der Wiederholung und Vertiefung des Ausbildungsstoffes. Die praktische Ausbildung umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften, einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik.
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Voraussetzungen für die Ausbildung
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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt und als Bildungsvoraussetzung über a) den qualifizierten Sekundarabschluss I oder b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlosssene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis verfügt.
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Einstellungstermin
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Richten Sie bitte Ihre Bewerbung per E-Mail ein, wobei dem Bewerbungsschreiben ein vollständiger Lebenslauf beizufügen ist.
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Weitere Informationen
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Anspruchsvolle und vielseitige Aufgaben in einem spannenden Umfeld erwarten Sie als Justizfachwirt/in. Wenn Sie eine Herausforderung suchen, dann sind Sie hier genau richtig!