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Kommunale behindertenbeauftragte/kommunaler behindertenbeauftragter (w/m/d)

Bad Vilbel
Stadt Bad Vilbel
Inserat online seit: 10 März
Beschreibung

Unsere Quellen- und Festspielstadt Bad Vilbel ist mit über 37.000 Einwohnern die einwohnergrößte Stadt im Wetteraukreis und liegt zentral sowie verkehrsgünstig angebunden in der Metropolregion FrankfurtRheinMain. Unsere Stadt verfügt aufgrund ihrer Lage und des überregional bekannten Kulturangebots über eine hohe Lebensqualität. Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen ehrenamtlichen Kommunalen Behindertenbeauftragten (w/m/d) für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Vilbel Der Behindertenbeauftragte (w/m/d) wird von der Stadtverordnetenversammlung von Bad Vilbel auf Vorschlag des Magistrats oder einer im Stadtparlament vertretenden Fraktion für die Dauer von 5 Jahren gem. § 55 HGO gewählt und darf nicht Mitglied des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung sein. Die Aufgaben sind u.a.: Der/Die Behindertenbeauftragte soll die städtischen Gremien und die Verwaltung beim barrierefreien (behindertengerechtem) Bauen und Wohnen beraten und auch Empfehlungen für den privaten Bereich erteilen. Eine weitere Aufgabe ist die barrierearme Gestaltung der städtischen Homepage. Er/Sie soll weiter darauf hinwirken, dass gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, geschaffen werden, insbesondere in Kitas und Schulen, dem ÖPNV, dem Sport, dem Vereinsleben sowie den Hilfsorganisationen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung für die Ernennung und die Aufgaben eines Behindertenbeauftragten der Stadt Bad Vilbel, diese kann auf unserer Homepage unter Rathaus & Politik – Stadtrecht eingesehen werden. Voraussetzungen: Direkt oder indirekt von der Situation behinderter Menschen betroffen und sachkundig sein Ständiger Wohnsitz in Bad Vilbel Die Stadt Bad Vilbel stellt dem Behindertenbeauftragten (w/m/d) die für seine Tätigkeit notwendigen Mittel zur Verfügung. Hierzu gehören die die Beschaffung von fachbezogenen Zeitschriften, Büchern und sonstigem Informationsmaterial im Wert von bis zu 500 € jährlich. Im Rahmen der Tätigkeit ist die Funktion bezüglich der persönlichen Rechte und Pflichten den ehrenamtlichen Stadtverordneten gleichgestellt. Dies gilt z.B. für die Erstattung der Auslagen und Kosten sowie die Absicherung in allen versicherungsrechtlichen Fragen. Die Höhe der regelmäßigen Aufwandsentschädigung beträgt 260 €. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 30. April 2026 direkt über unser Stellenportal am Seitenende über den Button "Jetzt hier bewerben". Wir weisen darauf hin, dass Bewerbungen außerhalb des Portals (postalische und E-Mail-Bewerbungen) nicht berücksichtigt werden. Die gespeicherten Daten werden nach Abschluss des Verfahrens unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet. Bei Fragen zu den Aufgaben steht Ricarda Müller-Grimm Tel.: 06101 602-414, bei Fragen zum Verfahren steht Denise Weitzel Tel.: 06101 8256-1412 zur Verfügung. www.bad-vilbel.de

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