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Verfahrenslotsin bzw. verfahrenslotse (w/m/d) im referat kinder, jugend und familien

Gelsenkirchen
Stadt Gelsenkirchen
Inserat online seit: 30 September
Beschreibung

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Team Beratungsstelle Süd die Teilzeitstelle

einer Verfahrenslotsin bzw. eines Verfahrenslotsen (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 -190 (bitte bei Bewerbung angeben)

zu besetzen. Der Einsatz erfolgt zunächst befristet bis

Sollte sich der Bedarf nicht verstetigen, ist vorgesehen, Sie ab dem in einem anderen Bereich des Referates 51 - Kinder, Jugend und Familien - einzusetzen.


Das sind Ihre Aufgaben bei uns:

Das Arbeitsfeld der Verfahrenslotsinnen und -lotsen nach § 10b SGB VIII umfasst die Begleitung junger Menschen mit Beeinträchtigungen und ihrer Familien von der Antragstellung bis zur Gewährung von Eingliederungshilfen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Netzwerk- und Schnittstellenarbeit sowie in der Unterstützung des Jugendamtes beim Transformationsprozess hin zur inklusiven Jugendhilfe.

Das Aufgabengebiet beinhaltet ferner folgende Tätigkeiten:

1. Allgemeine Beratung für Sorgeberechtigte und junge Menschen zur Inanspruchnahme der Eingliederungshilfen sowie die Vermittlung von Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartnern
2. Durchführung von Informationsveranstaltungen und Sprechstunden, Schnittstellen- sowie Öffentlichkeitsarbeit
3. Netzwerkarbeit mit Trägern von Eingliederungshilfen nach SGB VIII, IX und XII
4. Kooperation mit der Jugendhilfeplanung sowie den internen Fachdiensten für Eingliederungshilfen
5. Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen und Arbeitsformen der Eingliederungshilfe in die Zuständigkeit des Referates Kinder, Jugend und Familien gemäß dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes (IKJHG)
6. Berichterstattung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien


Das bringen Sie mit:

Voraussetzung für dieses Aufgabengebiet ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums der Sozialen Arbeit, Sozialpädagogik oder Heilpädagogik (Diplom, Bachelor oder Master) sowie die staatliche Anerkennung.

Von der Bewerberin bzw. dem Bewerber werden darüber hinaus erwartet:

7. Eigenverantwortliche und strukturierte Arbeitsweise
8. Hohes Maß an Flexibilität und Belastbarkeit
9. Team- und Kommunikationsfähigkeit

Ein PKW-Führerschein der Klasse B (bitte Nachweis beifügen) ist zwingend erforderlich.

Kenntnisse im Bereich der Integrationshilfen sowie der einschlägigen Rechtsvorschriften (UN-Behindertenrechtskonvention, SGB I XII, KJSG, IKJHG, BTHG) sind wünschenswert und werden für die dauerhafte Aufgabenerledigung zwingend benötigt. Sofern diese nicht bereits vorhanden sind, wird erwartet, dass sich die Bewerberin bzw. der Bewerber diese Kenntnisse im Rahmen von Fortbildungen aneignet.

Berufserfahrungen in den o. g. genannten Aufgabengebieten sind von Vorteil.

Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware sowie die Bereitschaft, sich in neue fachspezifische Programme einzuarbeiten, werden erwartet.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.


Das erwartet Sie bei uns:

10. Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
11. Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Teilzeitstelle mit einer 19,5-Stunden-Woche
12. Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. S 15 TVöD-SuE
13. Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
14. Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
15. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
16. Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
17. Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
18. Eine gute betriebliche Altersvorsorge
19. Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV


Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 53 98), gerne zur Verfügung.


Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.


Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum direkt hier durch Klick auf den Button "Online-Bewerbung".

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter und .

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