**Bewerberfähigkeit zur Ausübung des Justizdienstes
Für das Aufbaustudium Rechtspfleger verlangen wir eine fundierte Bildung mit der Erlaubnis, beruflich zu agieren. Erforderlich ist ein abgeschlossenes Abitur oder eine gleichwertige Fachhochschulreife.
Höchstalter
Bewerber müssen im Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 40 Jahre sein (Ausnahmen für bestimmte Gruppen)
Staatsangehörigkeit
Nachweis über die Deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich
Abschlusszeugnis
Eine Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses.
Angabe von Beschäftigungen seit Schulentlassung
Zeugnisse über Beschäftigungen seit der Schulentlassung können hilfreich sein
Sicherheit für dein Studium
Du wirst durch den Vorbehalt eines Vermerks auf dem Zeugnis gewährleistet, dass du nach Abschluss des Studiums beschäftigt werden wirst.