Die Vergütung erfolgt im Beamtenverhältnis bis A 8 LBesGBW bzw. im Beschäftigtenverhältnis bis EG 8 TVöD – vorbehaltlich etwaiger Organisationsänderung und der erforderlichen Stellenbewertung.
Die genaue Abgrenzung des Aufgabenbereiches erfolgt in Absprache mit dem zuständigen Amtsleiter und dem Sachgebiet Organisation.
* Abwicklung von Neuaufnahmen in der vorläufigen Unterbringung, Organisation der Prozesse und Absprachen sowie Durchführung von internen Verlegungen in Absprache mit der Wohnheimleitung
* Durchführung von Sprechstunden für die Bewohner, inklusive Beschwerdemanagement
* Zusammenarbeit mit der Polizei, Ausländerbehörden, dem Sozialdienst, Landeserstaufnahmeeinrichtungen, Verwaltungen, dem Gesundheitsamt sowie Leistungsträgern der Grundsicherung
* Erstellung von Auszahlungs- und Annahmeanordnungen
* Buchhalterische Verwaltung der Sammelunterkünfte, wie z. B. die Zahlbarmachung von Rechnungen
* Meldung von Statistiken und Führung von Personenlisten / Belegungsübersichten
* Planung und Zuweisung in die Anschlussunterbringung sowie die erforderliche Kommunikation mit den Städten und Gemeinden in Absprache mit der Wohnheimleitung
* Mitwirkung bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen
* Erhebung der Nutzungsgebühren sowie Überwachung der Zahlungseingänge, ggf. Einleitung der Zwangsvollstreckung
* Erfahrung in der Anwendung von Rechtsvorschriften
* Gute EDV-Kenntnisse
* Selbstständigkeit und Organisationsfähigkeit
* Team- und Kommunikationsfähigkeit
* Durchsetzungsfähigkeit
* Interkulturelle und soziale Kompetenz