* fachliche und personelle Leitung eines eigenen Aufgabenbereichs
* selbständige Bearbeitung der allgemeinen und besonderen Aufgaben des Bereichs
* Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen
* Mitwirkung im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetverantwortung
* enge Kooperation mit externen Stellen
* Abwesenheitsvertretung für den Bereich Kinder & Jugend
Es bestehen Überlegungen, ca. ein Jahr nach Stellenbesetzung die Leitung des Fachdienstes Kinder & Jugend in die Aufgaben der ausgeschriebenen Stelle zu integrieren.