* Durchführung von Verfahren zur Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bauleitplänen nach dem BauGB (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) mit den Schwerpunkten Bearbeitung, Abschluss und Monitoring von städtebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen
* Mitwirkung bei der Vertretung der raumordnungsrechtlichen Interessen der amtsangehörigen Gemeinden im Rahmen der Landes- und Kreisplanung (insbesondere Landesentwicklungsplan und Regionalplan)
* Mitwirkung bei weiteren fachgesetzlichen Planungen (bspw. ÖPNV-Planung)
* Vermessungs- und Katasterwesen
* Mitwirkung bei der Wahrnehmung der planungsrechtlichen Interessen der amtsangehörigen Gemeinden im bauordnungsrechtlichen Verfahren (Bauanträge und Bauvoranfragen)
* Erstellung von Sitzungsvorlagen sowie Teilnahme am Sitzungsdienst (Amt, amtsangehörige Körperschaften, Zweckverbände)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit im Wesentlichen darauf ausgelegt ist, bau- und raumordnungsrechtliche Verfahren durchzuführen und bei Bedarf die damit im Zusammenhang stehenden städtebaulichen Verträge sowie Erschließungsverträge auszuhandeln und durchzuführen. Die Erbringung von städtebaulichen Leistungen (bspw. Erstellung von Bauleitplänen, Abwägungsvorschlägen usw.) gehört nicht zur Tätigkeit, da diese ausschließlich von externen Planungsbüros wahrgenommen wird, die von der jeweiligen amtsangehörigen Gemeinde beauftragt werden.