Ihre Aufgaben
* Installation, Administration und Anwender-/Betreuung vorhandener IT-Systeme (Hard-/Software) und Netzwerktechnik inkl. Telefonie der Dienststellen des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V sowie Zusammenarbeit mit allen IT-Dienstleistern
* Mitwirkung bei der Planung kommunikationstechnischer Einbauten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei der Bauunterhaltung
* Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung von IuK-(Sicherheits-)Konzepten
* Bewertung des einsatztaktischen Nutzens von Kommunikationsmitteln und Informationstechnik bezüglich der speziellen Anforderung der Behörde
* Mitwirkung bei der Erstellung der funkgebundenen Infrastruktur der Behörde und der Sicherstellung von deren Einsatzfähigkeit
* Mitwirkung bei der IuK-Fortbildung
* Planung und Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln für den IuK-Bereich
* Aufgaben eines Sachbearbeiters TuL
* Mitwirkung in Gremien
* Mitwirkung bei polizeilichen Einsätzen
1. Ihr Profil
Die Stellenausschreibung richtet sich an:
Beamtinnen bzw. Beamte des Polizeivollzugs- sowie des Allgemeinen Dienstes, die der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt angehören, ein statusrechtliches Amt der Besoldungsgruppe A 9, A 10 oder A 11 LBesG M-V innehaben und
* über ein (Fach-)Hochschulstudium im Studiengang Informatik, Nachrichtentechnik - oder in einer vergleichbaren Fachrichtung verfügen oder
* über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Fachinformatik, IT-Systemelektronik oder in einem vergleichbaren Beruf nachweisen können oder
* eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Information und Kommunikation nachweisen können
Bewerbungsfähig sind darüber hinaus:
Absolventinnen bzw. Absolventen eines (Fach-)Hochschulstudiums im Studiengang Informatik, Nachrichtentechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung sowie
Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Bereich Fachinformatik, IT-Systemelektronik oder in einem vergleichbaren Beruf, welche eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Bereich Information und Kommunikation nachweisen können
Weiterhin ist ein Führerschein der Klasse B erforderlich.
2. Das bieten wir Ihnen
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* Nutzung von dienstlichen Sportangeboten
* flexible Arbeitszeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen (insbesondere Zeugnisse und Führerschein) sowie ein Lebenslauf ist der Bewerbung beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter entnommen werden.
Vorrangig wird, da es sich um einen Dienstposten mit Sachbearbeitung und hoheitlichen Aufgaben handelt, der Verwendung von Beamtinnen bzw. Beamten Vorrang gegeben. Nachrangig werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt, bei denen die beamtenrechlichen Voraussetzungen für eine Verbeamtung vorliegen. Als letzte Ebene wird auf die Einstellung von Tarifbeschäftigten zurückgegriffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gem. § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.