Eine Präsidentin / einen Präsidenten (m/w/d).
Die Hochschule Geisenheim nutzt als erste Hochschule "Neuen Typs"1 in einzigartiger Weise Synergien zwischen Bildung, Praxis und Forschung. Dabei profitieren die Akteure von einer hohen Interdisziplinarität. In den weit gefächerten Studienangeboten steht in den Bachelor-Studiengängen eine wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte und berufsqualifizierende Lehre im Vordergrund. Weiterführende Qualifikationen in Masterstudiengängen basieren auf profilbildender, grundlagenorientierter und international ausgerichteter Forschung. Die Hochschule Geisenheim besitzt eigenes Promotionsrecht.
Die Hochschule Geisenheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Wo? Geisenheim in der Kulturregion Rheingau (Metropolregion Rhein-Main)
Wie? Vollzeit, Bes.Gr. W L2 HBesG. Darüber hinaus können Funktionsleistungsbezüge gewährt werden.
Ihre Aufgaben
Die Präsidentin oder der Präsident vertritt die Hochschule gem. § 44 HessHG nach außen und ist Dienstvorgesetzte oder -vorgesetzter des Personals der Hochschule. Nach § 45 HessHG kann zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt werden, wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und aufgrund einer mehrjährigen verantwortlichen beruflichen Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist, sowie zu Beginn der Amtszeit die Altersgrenze nach § 33 Abs. 3 HBG nicht überschritten hat. Die Präsidentin oder der Präsident wird vom Erweiterten Senat der Hochschule gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der gegenwärtige Amtsinhaber scheidet aus Altersgründen aus.
Ihr Profil
Gesucht wird eine wissenschaftlich ausgewiesene, überzeugungsstarke wie integrierende und vernetzende Persönlichkeit mit mehrjähriger Erfahrung im Management an einer Hochschul- oder Wissenschaftsorganisation. Sie soll sich den Kernaufgaben der Hochschule Geisenheim in Lehre, Forschung und