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Vorsitzende richterin/ vorsitzender richter am kammergericht

Berlin
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Richter
60.000 € - 100.000 € pro Jahr
Inserat online seit: 26 August
Beschreibung

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt

mehrere Stellen als

Vorsitzende Richterin/ Vorsitzender Richter am Kammergericht (m/w/d)

* besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -

Besoldungsgruppe: R3

aus.

Arbeitsgebiet:

Leitung eines Senats des Kammergerichts

Anforderungen:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die richterrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Ferner müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Anforderungen in erhöhtem Maße erfüllen, die in richterlichen

Eingangsämtern gestellt werden (Rechtskenntnisse, sonstige Kenntnisse, Verhandlungskompetenz, Entschlusskraft,

schriftliches Ausdrucksvermögen, Leistungsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit,

Kommunikationsfähigkeit, Kooperations- und Konfliktfähigkeit, Führungskompetenz).

Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen sein.

Außerdem müssen die Bewerberinnen und Bewerber

* in gesteigertem Maß fähig sein:

* zur vertieften Auseinandersetzung mit schwierigen Rechtsfragen und Sachverhalten,

* im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung den Informationsfluss und den Austausch über die Rechtsprechung in

einem Spruchkörper zu gewährleisten,

* richterliche und nichtrichterliche Kolleginnen und Kollegen zu motivieren, deren Stärken und Schwächen zu erkennen sowie

Nachwuchskräfte anzuleiten,

* die Arbeit eines Spruchkörpers zu organisieren und die Sitzungen eines Spruchkörpers zu leiten;

* in besonderem Maß bereit und fähig sein:

* sich über die Rechtsprechung der verschiedenen Senate des Kammergerichts zu

informieren und an der rechtlichen Diskussion innerhalb des Gerichts teilzunehmen,

* sich über die Tätigkeit in ihrem Spruchkörper hinaus für die Belange des Gerichts als Ganzes einzusetzen.

Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Gemeinsame

Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und

staatsanwaltlichen Dienst vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom

14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und Beförderungsbewerber.

Die Bewerberinnen und Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.

Ansprechperson:

Frau Schubert

Tel.:

Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschriftunter Angabe der Kennziffer: ZS A /2/4 (21) über den Präsidenten des Kammergerichts an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz,Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin, zu richten.

Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.

Bewerbungsfrist:

1. September 2025

Hinweise:

Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.

Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben.

Auf § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin wird hingewiesen, dieser lautet wie folgt:

Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.

Weil für die ausgeschriebenen Stellen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 S. 2 LGG Berlin vorliegen, sind Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht.

Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß §§ 4,5 RiGBln möglich.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Der Schutz ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.

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