Qualifikationen: • Kfz-Prüfung nach Fahreignungsseminar
(sobald das Fahrzeug fahrtüchtig ist) • Sie müssen beim Führen eines Pkw keine Verwarnungen oder Bußgelder haben. - Allerdings darf es nicht schlechter sein als die Aufnahmeprüfuns mit einem Punktestand von null (keine zweite einfache Sachbeschädigung innerhalb des Zeitraumes 1 Jahr). Daher wird alle eingezielte bußgeldfreien Amtsjahr angerechnet + einige Bonifizen.
Durch eine fallbezogene Erstausbildung entsteht ein entsprechender