Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Buchhalter/-in
zur Unterstützung der Staatsanwälte/-innen und Wirtschaftsreferenten/-innen bei der Bearbeitung von umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren sowie Verfahren der Organisierten Kriminalität.
Teilnahme an Vernehmungen und Arbeitsbesprechungen mit Staatsanwälten, Wirtschaftsreferenten, Polizei, Steuer- und Zollfahndung
Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
Mehrjährige Berufserfahrung als (Finanz-)Buchhalter/in, Steuerfachangestellte/r, Bankkaufmann/-frau oder vergleichbare Tätigkeit
Grundkenntnisse in den Bereichen Bank- und Kreditwesen, Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht
Sicherer Umgang mit MS-Office Produkten (insbesondere Excel)
Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Aufgabenfelder und zur Teilnahme an Fortbildungen
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 9b der Entgeltordnung zum TV-L.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht, wobei wegen der Art der Ausführung der erwarteten Tätigkeiten - die auch mit Reisetätigkeiten verbunden ist - eine Gehbehinderung von Nachteil sein kann.
Frau Wohlert o. V. i. A.
Für Rückfragen zu der Tätigkeit steht Ihnen Frau Wohlert (Tel.: 0211 6025-1204) zur Verfügung. Sofern Sie nicht ausdrücklich widersprechen, bleiben Ihre Daten für einen eventuellen späteren Gebrauch für die Dauer eines Jahres nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gespeichert und werden erst dann automatisch gelöscht. Im Falle eines Widerspruchs erfolgt die Löschung gemäß den gesetzlichen Löschungsfristen bereits zwei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.