Einzigartigkeit des Berufs Rechtspfleger
Der Beruf des Rechtspflegers ist etwas ganz Besonderes – auch im europäischen Vergleich.
Denn Rechtspfleger sind bei ihren Entscheidungen nicht an Weisungen von Vorgesetzten, sondern nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie ein Richter unabhängig und eigenverantwortlich.
Der Berufsalltag von Rechtspflegern ist geprägt von selbständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungen in vielen rechtlichen Angelegenheiten.
* Schwerpunkte der Arbeitsbereiche:
* 1. Familien- und Betreuungsverfahren
Zu den Schwerpunkten ihrer Arbeitsbereiche gehören:
* 1. Zwangsversteigerungen und andere Zwangsvollstreckungen
Manche Menschen zahlen ihre Schulden nicht, obwohl sie dazu verpflichtet sind.
* 2. Grundbuchangelegenheiten
In den Grundbüchern sind alle Grundstücke mit ihrem Eigentümer und möglichen Belastungen dokumentiert.
* 3. Insolvenzverfahren
Ist ein Unternehmen überschuldet, wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, das anschließend vom Rechtspfleger geführt wird.
* 4. Handels- und Vereinsregister
Unternehmen und Vereine entstehen erst durch die Eintragung in einem staatlichen Register.
* 5. Rechtsantragsstelle
Rechtspfleger nehmen Anträge von rechtssuchenden Bürgern entgegen und unterstützen sie beim Umgang mit Gerichten.
* 6. Nachlassangelegenheiten
Nach dem Tod eines Menschen prüfen Rechtspfleger, wer die Erben sind, und stellen entsprechende Nachweise aus.
* 7. Vollstreckung von Freiheitsstrafen
Rechtspfleger setzen durch, dass verurteilte Straftäter ihre Gefängnisstrafe antreten, und stellen sicher, dass Gefangene nach Verbüßung der Strafe wieder entlassen werden.