Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre. An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Kulturwissenschaften ab 1.10.2026 eine
W3-Professur für Neueste Geschichte
im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
Die zu berufende Persönlichkeit (m/w/d) vertritt in Lehre und Forschung die Neueste Geschichte. Erfahrungen in Lehre und Forschung zur europäischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, in der Einwerbung von Drittmitteln sowie einschlägige international sichtbare Forschungsleistungen sind Voraus¬setzung für die Berufung. Einer der Forschungsschwerpunkte liegt in der deutschen Geschichte. Thematisch und methodisch soll das Profil an die wissenschaftlichen Schwerpunkte der Bayreuther Geschichtswissenschaft anschlussfähig sein. Erwartet wird die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber (m/w/d) entwickelt die Geschichtswissenschaft mit ihren vielfältigen Vernetzungen an der Universität Bayreuth weiter und engagiert sich in kooperativen Forschungsprogrammen. Die Professur wirkt maßgeblich an den geschichtswissenschaftlichen Bachelor-und Lehramtsstudiengängen mit. Die Lehrleistung in deutscher und englischer Sprache ist auch im Rahmen der Masterprogramme „Global History“, „History & Economics“ sowie „Geschichte in Wissenschaft und Praxis“ zu erbringen. Wünschenswert sind zudem Lehrleistungen in weiteren Studiengängen, an denen die Geschichtswissenschaft beteiligt ist. Die Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird, und eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen, die auch im Rahmen einer Juniorprofessur oder außerhalb des Hochschulbereiches erbracht sein können. In das Beamtenverhältnis kann gemäß der bayerischen gesetzlichen Regelung berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich (Art. 60 Abs. 3 BayHIG).
Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden hierbei mit Nachdruck um ihre