Dezember 2025 die Stelle als Amtsleiter*in Bauamt (m/w/d/k.A.)
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA).
Das Bauamt der Stadt Königs Wusterhausen ist Teil des Dezernats III - Bauen und Stadtentwicklung. Ob Bauprojekte an städtischen Gebäuden, die Pflege der Infrastruktur oder Fragen rund um die Bauverwaltung – das Bauamt sorgt dafür, dass sich unsere Stadt nachhaltig und zukunftsorientiert weiterentwickelt.
Zum Zuständigkeitsbereich des Bauamts gehören die Sachgebiete Hochbau, Gebäudemanagement, Tiefbau und Bauverwaltung. Neben der Leitung des Bauamtes, verbunden mit der Personalführung, sind der Stelle folgende qualifizierte Aufgaben zugeordnet:
Vertretung der Organisationseinheit gegenüber der Dezernatsleitung,
Planung, Koordination und Umsetzung der kommunalen Hoch- und Tiefbau- und Sanierungsmaßnahmen inkl. die Befähigung zum höheren technischen Verwaltungsdienst, d.h. ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Master, Diplom) im Bauwesen,
fundierte berufliche Erfahrungen im beschriebenen Aufgabenbereich in einer leitenden Funktion, bevorzugt in der öffentlichen Kommunalverwaltung,
sehr gute Deutschkennnisse C1 (German language required),
eine Beschäftigung in Vollzeit, die Wochenarbeitszeit beträgt dann 39 Stunden, mit flexiblen Arbeitszeiten und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches,
die Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 14 (5.489,64€ - 7.346,09€) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen, bei unmittelbarem Wechsel aus dem öffentlichen Dienst, kann die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, Entgelterhöhung ab 1. eine abwechslungsreiche, herausgehobene Position mit Gestaltungsspielraum und hoher Außenwirkung, in einem modernen Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit des mobilen Arbeitens,
individuelle und vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten,
betriebliche Altersvorsorge, Vermögenswirksame Leistungen,
Leistungen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes unter anderem: 30 Tage Erholungsurlaub, ab 2027 ein zusätzlicher Tag und bezahlte Freistellung am 24. Jahressonderzahlung, Erhöhung in 2026 und Zeit-statt-Geld-Wahlmodell - Umwandlung der Sonderzahlung in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage, Zusatzversorgung, leistungsorientierte Bezahlung.