Rechtspfleger/-pflegerin
Ihre Aufgaben als Rechtspfleger/-pflegerin sind vielfältig und umfassen z.B. Entscheidungen in Grundbuchsachen, Eintragungen in Registersachen, Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen und Aufgaben des Familiengerichts.
Bei Ihren Entscheidungen stehen Sie allein ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen. Ihre Sachakte sind ausschließlich im Rechtsmittelverfahren überprüfbar.
Einige Ihrer Hauptaufgaben:
* Entscheidungen in Grundbuchsachen (z.B. Eigentumswechseln an Grundstücken)
* Entscheidung über Eintragungen in Registersachen (Handels-, Genossenschaftsregister)
* Erteilung von familienrechtlichen Genehmigungen
Ausbildung
Ihre Ausbildung als Rechtspfleger/-pflegerin vermittelt die notwendigen berufspraktischen Fähigkeiten und erfordert ein Wechsel von theoretischen und praktischen Abschnitten.
Der Vorbereitungsdienst dauert drei Jahre und gliedert sich wie folgt:
1. Studium I an der Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
2. Studienpraxis bei einem Amtsgericht und einer Staatsanwaltschaft (12 Monate)
3. Studium II an der Hochschule für Rechtspflege (12 Monate)
Einstellungsvoraussetzungen
Um eingestellt werden zu können, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen, darunter: allgemeine Hochschulreife, 40 Lebensjahr und deutsche Staatsangehörigkeit.