* Durchführung von sozialpädagogischer Familienhilfe nach § 31 SGB VIII
* Unterstützung von Familien bei der Alltagsbewältigung, Erziehung und Förderung der Kinder
* Entwicklung und Umsetzung von individuellen Hilfeplänen in Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt
* Beratung in Erziehungs-, Schul- und Ausbildungsfragen
* Förderung der Eigenverantwortung und Stärkung familiärer Ressourcen
* Dokumentation der Arbeit und Erstellung von Berichten für das Jugendamt
* Teilnahme an Hilfeplangesprächen