Pflegehilfskraft in Teilzeit (20, 25 oder 30 Wochenstunden) im ambulanten Pflegedienst
*** gern auch Quereinsteiger! ***
Aufgaben und Ziele des Stelleninhabers
Die Pflegekraft ist verantwortlich für die Erbringung von professionellen und kontinuierlichen Pflegeleistungen, um sich somit aktiv an der Prozess- und Ergebnisqualität im gesamten Unternehmen zu beteiligen.
Folgende Ziele stehen im Mittelpunkt:
· Die Gesundheit oder die Selbständigkeit vitaler Funktionen von Menschen zu schützen, zu bewahren und nach Möglichkeit wiederherzustellen.
· Die Aufrechterhaltung des Status, die Eingliederung oder Wiedereingliederung von Personen, in ihrem neuen oder gewohnten Lebensbereich zu erleichtern
· Führung einer Pflegedokumentation in Übereinstimmung mit dem Pflegeplan
· Beratung von Patienten und deren Angehörigen
· Erkennen der eigenen Grenzen und Fähigkeiten
· Sicherstellung des Pflegeauftrages durch Unterstützung von Arbeiten der Pflegefachkraft
Einzelaufgaben
1. Grundpflege
a) Unterstützung bei der Grundpflege
b) Körperganzwaschung oder Teilwäsche, Hautpflege
c) Verabreichung von Vollbädern, Teilbädern, Duschen
d) Durchführung einer Haarwäsche, Nagelpflege, Fußpflege
e) Mund und Prothesenpflege
f) Hilfe beim Ankleiden
g) Betten und Umbetten bei Bettlägerigkeit
h) Lagerung und Lagewechsel eines Patienten in einer Stellung gem. seiner Behinderung
i) Prophylaktische Maßnahmen
j) Ernährungsberatung und Überwachung
k) aktive und passive Mobilisationsunterstützung
2. Behandlungspflege – NUR WENN QUALIFIKATION VORLIEGT (kann auch noch erlangt werden!)
Folgende medizinische Behandlungen sind auf ärztliche Anordnung hin durchzuführen:
a) Gesundheitsaufklärung, Krankheitsverlauf, Infektionsprophylaxe, Therapiedurchführung
b) Injektionen, Medikamentengabe, Medikamente stellen (lt. LG 1, vertragliche Vereinbarungen mit den Krankenkassen)
c) Krankenbeobachtung (nach Anleitung) auf
• Aussehen und Verhalten
• Orientierungsvermögen
• Reaktionsvermögen
• Reaktion auf Schmerz
d) Überwachung der Vitalzeichen von Puls, Blutdruck, Temperatur, BZ
e) Überwachung der Ausscheidung
f) Einreibungen mit medizinischen Salben, Pasten, Gels
g) Verabreichung und Überwachung von Aerosolen und Inhalationen
h) Wickel und feuchte Umschläge, Kühlelemente
i) Umgang mit Sterilgut und dessen Aufbewahrung
k) Hygienischer Umgang mit Pflegeutensilien
l) Führung einer Pflegedokumentation
Persönliches Anforderungsprofil
Die Pflegehilfskräfte sind verantwortlich für:
b) Professionelle Ausführung ihrer qualifizierten Pflege
c) Eigenverantwortliches Arbeiten
d) Psychosoziale Zuwendung und Kooperation mit den ihnen anvertrauten Bewohnern
e) Information der Pflegedienstleitung, evtl. der Angehörigen oder des behandelnden Arztes über relevante Veränderungen hinsichtlich der Pflege, Behandlung, Anordnungen etc.
f) Korrekte Dokumentationsführung mit aktuellen und vollständigen Eintragungen
g) Lückenlosen Pflegeverlauf
h) Einhaltung der Schweigepflicht gegenüber Dritten
Innerbetriebliche Kontakte
Innerbetriebliche Kontakte bestehen:
a) zu den KollegenInnen, mit denen ein professionelles Arbeitsklima aufzubauen ist, das von Toleranz und gegenseitiger Akzeptanz geprägt ist. Die Kommunikation und der Austausch von Informationen werden dadurch gewährleistet.
b) zur Pflegedienstleitung in Bezug auf Dienstplanung und Besprechung, zum Informationsaustausch
c) innerbetrieblich zur Erarbeitung von Konzepten und Pflegestandards
Außerbetriebliche Kontakte
Außerbetriebliche Kontakte bestehen zu:
a) Angehörigen (Unterstützung, Kooperation und Anleitung)
b) Externen Kooperationspartnern wie:
· Apotheken und Sanitätshäusern
· Ärzten
c) Der Öffentlichkeit (Aufklärung und Information, Weiterleitung an PDL oder GF)