Arbeitssicherheit und Brandschutz
Sie unterstützen uns bei der Erfüllung unserer Aufgaben im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz.
* Die wichtigste Pflicht besteht in der Wahrnehmung der Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
* Mitwirkung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Verfahren zur Prävention gefährlicher Situationen.
* Erstellung von Gefahrstoffverzeichnissen und Inventuren sicherheitstechnischer Einrichtungen.
* Mitwirkung bei der Unterweisung von Beschäftigten im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
* Wahrnehmung der Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und Koordination von Maßnahmen zur Brandprävention.
* Koordination der Aufgaben im Rahmen des Behördenselbstschutzes, des Brandschutzes und der Ersten Hilfe.
* Erstellung von Dokumentationen über Sicherheitsprotokolle und Brandschutzmaßnahmen.
* Betreuung sicherheitstechnischer Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Gelände.