Die Universität Passau genießt durch exzellente Forschung, innovative Lehre und ein dichtes internationales Netzwerk hohe Sichtbarkeit und Ansehen. International erfolgreiche High-Tech-Firmen und eine lebhafte Gründerszene, gepaart mit reicher Kultur und niederbayerischer Tradition, verleihen Stadt und Region Strahlkraft und tragen zur hervorragenden Arbeits- und Lebensqualität bei. Am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie (Professorin Dr. Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter (w/m/d)
zunächst befristet auf zwei Jahre im Stellenumfang von 50 Prozent der regelmäßigen Wochenarbeitszeit zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 13 des TV-L.
Der Lehrstuhl widmet sich in Forschung und Lehre dem materiellen Strafrecht und dem Strafverfahrensrecht in seiner gesamten Breite. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Wirtschaftsstrafrecht sowie auf dem Digitalstrafrecht, jeweils nicht nur aus einer dogmatischen Perspektive, sondern auch aus rechtsvergleichender, internationaler und kriminalpolitischer Perspektive. Eine Promotion in einer dieser Forschungsbereiche ist (bei Erfüllung der allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen) erwünscht und wird gefördert. Mitarbeit an Forschung und Lehre des Lehrstuhls, insbesondere in den Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts und des Strafrechts der Digitalisierung
Idealerweise ein großes Interesse am Wirtschaftsstrafrecht und/oder Digitalstrafrecht
Überdurchschnittliche Englischkenntnisse
Sicherer Umgang mit Microsoft Office (v.a. Word, PowerPoint) und mit juristischen Datenbanken
ein angenehmes Arbeitsklima,
Gelegenheit zur Promotion.
Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, ihren Frauenanteil zu erhöhen, und fordert Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Professorin Dr. ibold@uni-passau.Februar 2026 per E-Mail ( eine PDF-Datei) an: stephanie.smolik@uni-passau.Ihre elektronische Bewerbung sollte genauso professionell gestaltet sein wie eine Bewerbung in Papierform und wird spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht.