GEMEINDE HIRZENHAIN
OBERHESSEN
Stellenausschreibung
Du bist multitaskingfähig, kannst drei Kinder gleichzeitig trösten, dabei ein Puzzle lösen und ein Bilderbuch vorlesen? Dann gehörst du eindeutig in unser Team!
Spaß beiseite – als Fachkraft ist Dir das Tätigkeitsfeld und die damit verbundene bekannt.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung
Wir suchen für die Kindertagesstätte Himmelsstürmer ab dem 01. September 2025
eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder Fachkraft mit vergleichbarer Qualifikation nach HKJGB (m/w/d) für eine unbefristete Stelle mit 35 Wochenstunden
Deine Superkräfte:
1. Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit
2. Ein respekt- und liebevoller Umgang mit Kindern
3. Übernahme von Verantwortung
4. Einsatzbereitschaft auch am Nachmittag bis 16:00 Uhr
5. Empathie, Geduld, Loyalität und Humor
6. Den Blick für das Wesentliche- auch bei Chaos in der Bauecke
Wir bieten:
1. Motiviertes Team
2. Engagierte Elternschaft
3. Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
4. Bezahlung nach TVöD-Su E
5. Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes mit betrieblicher Altersversorgung
6. Entgeltumwandlung zum Zwecke eines Fahrradleasing
7. Ein Tag Geburtstags-Sonderurlaub
8. Jede Menge Abenteuer
9. Ganz viel Sinn und Herz
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Hirzenhain,
Karl-Birx-Straße 6,
63697 Hirzenhain
oder per E-Mail an info@hirzenhain.de.
Bei der Übersendung der Bewerbungsunterlagen per E-Mail beachten Sie bitte, dass eine E-Mail keine Anhänge >5 MB enthält.
Hinweis zu den Datenschutzbestimmungen:
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Ihre Daten werden ausschließlich für das Bewerbungsverfahren verwendet und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Bewerbungsdaten (-unterlagen) löschen (vernichten) wir drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens.