Darauf können Sie sich freuen
* Tarifvergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-K)
* Individuelle Fort- und Weiterbildungsangebote
* Alle zusätzlichen Mitarbeiter Benefits finden Sie hier
Das kommt auf Sie zu
* Mitarbeit im Zentralen Rechnungswesen und Übernahme eigener Verantwortungsbereiche
* Mitarbeit bei der Erstellung Jahresabschlüsse bzw. Konzernjahresabschluss
* Unterstützung bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen, Investitionsplänen und Liquidätsplanungen
* Mitarbeit bei der Entwicklung neuer Konzernrichtlinien im Zentralen Rechnungswesen
* Erstellung und Anlayse von Monatsbrichten sowie Konzernberichtswesen
* Mitarbeit bei dem Ausbau und der Weiterentwicklung Tax-Compliance im Konzern
* Bearbeitung von Fragen zur Unternehmensbesteuerung
* Sonderaufgaben
Das bringen Sie mit
* Ein abgeschlossenes Studium der Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Rechnungswesen/Finanzen oder abgeschlossene Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter
* Eine langjährige Berufserfahrung in der Finanzbuchhaltung eines Krankenhauses ist von Vorteil
* Fundierte Kenntnisse in der Krankenhausgesetzgebung (KhEntg, BPflV, KHBG, KHG, …)
* Sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office Produkten
* Kenntnis der Software E+S ist von Vorteil
* Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, gute organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
* Selbständige, analytische und strukturierte Arbeitsweise
* Hohe Zuverlässig- und Belastbarkeit mit Leistungs- und Gestaltungswillen
* Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Das ist wichtig für Sie
* Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeitbeschäftigung
* Die Bewerbuungsfrist endet am 7. November 2025
* Für weitere Auskünfte: Leiterin des Zentralen Rechnungswesen der Saarland-Heilstätten GmbH, Elisabeth Simon, /
* Nachweis Masernimpfschutz (betrifft Bewerber, die nach 1970 geboren sind)
* Ein polizeiliches Führungszeugnis (Hinweis: Dieses sollte vorliegen, sofern Ihre Bewerbung im weiteren Auswahlverfahren berücksichtigt wird)
Rechtliche Rahmenbedingungen
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
* Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
* Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Das sind wir
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile von Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.