• Fachliche und personelle Leitung des Teams der Stadterneuerung mit drei Mitarbeitenden • Durchführung und Anwendung von Maßnahmen und Verfahren des Besonderen Städtebaurechts • Mitwirken bei der Stadtgestaltung und der Entwicklung von neuen konzeptionellen Ideen der Stadtsanierung • Anleitung und Betreuung der Mitarbeitenden bei sanierungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen • Bewertung von Architektur im Allgemeinen und hinsichtlich der sanierungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit • Stärkung des Erhalts und der Weiterentwicklung erhaltenswerter und denkmalgeschützter Bausubstanz • Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren u.a. als Teil nichtinvestiver Städteförderung (NIS)