Berufsbeschreibung
Gerichtsvollzieher und -vollzieher sind für die Bürger ein unverzichtbarer Bestandteil der Justiz. Sie setzen in letzter Konsequenz Urteile und Beschlüsse des Gerichts durch.
Sie müssen ihre Aufgaben im Außendienst häufig auch in sozialen Brennpunkten erledigen. Dazu bedarf es einer gefestigten Persönlichkeit sowie eines großen Einfühlungsvermögens.
Die Gerichtsvollzieher und -vollzieher regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend selbständig. Dazu gehören auch die Unterhaltung eines eigenen Geschäftszimmers in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk sowie ggf. die Beschäftigung von Büropersonal.
* Gerichtsvollzieherinnen und Vollzieher holen auf Betreiben von Gläubigern Auskünfte über die Schuldner ein.
* Nehmen sie die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner vor.
* Regeln sie die Zahlungen, indem sie Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, Ladungen, Wechselproteste und Willenserklärungen zu stellen haben.
* Werden sie mit der zwangsweisen Vorführung von Zeugen beauftragt.
Die Anforderungen an den Verantwortlichen sind hoch. Ein guter Sachkundiger mit fachlichem Wissen ist notwendig. Gute Kommunikationsfähigkeit und Durchhaltevermögen sind wichtig.
Qualifikationen
Es werden sehr unterschiedliche Qualifikationen benötigt:
Ein ausgeglichener Zeitmanagement-Prozess bringt Erfolge. Angesichts wirtschaftlicher Veränderungen muss man zielorientiert sein.
Arbeitsplatz und Ausbildung
Die Stellenausschreibung erfolgt für den Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Die Ausbildung kann jedoch bei sämtlichen Amtsgerichten erfolgen.
Während der Ausbildungszeit arbeiten externen Anwärterinnen und Anwärter 6 Monate als Vorbereitungsdienst.
Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Immerhin können externe Anwärter, wenn sie sich entscheiden, ihr Studium abbrechen und einen neuen Weg gehen, vielleicht schneller zur Stelle sein.
Die Bewerbung um dieses Jobangebot sollte nur von Fachleuten vorgenommen werden. Es besteht eine Chance für erfolgreiche Selbstentwicklung.