EKP Engel, Kronenberg & Partner Steuerberater/ RechtsanwälteSie möchten Ihre steuerliche Expertise einbringen und gleichzeitig eine ausgewogene Work-Life-Balance genießen? Dann sind Sie bei EKP Engel, Kronenberg & Partner genau richtig! Wir bieten Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten, Homeoffice-Möglichkeiten und 30 Tagen Urlaub im Jahr. Werden Sie Teil eines engagierten Teams, das Sie fördert, fachlich und menschlich und übernehmen Sie verantwortungsvolle Aufgaben in der Finanzbuchhaltung und Mandantenbetreuung an einem unserer Standorte.Ihre AufgabenSelbstständige Führung der Finanzbuchhaltung ausgewählter MandantenErstellung und Übermittlung von UmsatzsteuervoranmeldungenAnfertigung von EinkommensteuererklärungenMitwirkung bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und steuerlichen GewinnermittlungenPrüfung von Steuerbescheiden und Einlegen von EinsprüchenDurchführung von EinkommensteuerberechnungenKommunikation mit Finanzämtern, Behörden und MandantenUnterstützung der Steuerberater (m/w/d) bei MandantengesprächenIhr ProfilAbgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) oder vergleichbare QualifikationSelbstständige, strukturierte und zuverlässige ArbeitsweiseSicherer Umgang mit gängiger BuchhaltungssoftwareKommunikationsstärke und TeamfähigkeitVerantwortungsbewusstsein und lösungsorientiertes DenkenFreude am Umgang mit Mandanten und BehördenWunsch, sich fachlich weiterzuentwickeln und gemeinsam mit dem Unternehmen zu wachsenIhre Vorteile30 Urlaubstage und flexible Arbeitszeiten – passend zu Ihrem LebensstilHomeoffice-Möglichkeit für mehr Freiheit im ArbeitsalltagMonatliche Massage im Büro zur Förderung Ihres Wohlbefindens50 € steuerfrei monatlich auf die Givve Card für persönliche ExtrasZuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge für Ihre ZukunftssicherheitJobrad-Leasing als gesundes und umweltfreundliches MobilitätsangebotKostenlose Getränke und frisches Obst für Ihr leibliches WohlKollegiales Team und angenehme ArbeitsatmosphäreGezielte Weiterbildungsmöglichkeiten mit Unterstützung des Arbeitgebers