Kommen auch Sie in unser starkes Team von mehr als 300 Kollegen und leisten Sie täglich einen Beitrag zur Versorgung unserer Kundinnen und Kunden mit Strom, Erdgas, Wärme, Wasser sowie Telekommunikationsprodukten.
Die Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS) ist eine hundertprozentige Tochter der Landeshauptstadt Schwerin. Jeden Tag dreht sich bei uns alles um Strom, Gas, Wärme, Wasser, Glasfaser und Energiedienstleistungen. Bereits seit 1991 sind wir erfolgreich am Markt tätig und fest in unserer Branche etabliert. Die Grundgedanken unseres Handelns sind in erster Linie die Versorgungssicherheit, die Nachhaltigkeit und eine hohe Servicequalität für unsere Kunden.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet eine:
Assistenz der Geschäftsführung (m/w/d)
Aufgaben
* umfassende administrative Unterstützung der Geschäftsführung im operativen Geschäft
* Organisation, Ablage und Management geschäftsrelevanter Unterlagen (Büromanagement)
* zentrale Ansprechperson für den Post- und E-Mail-Verkehr sowie für die telefonische Korrespondenz
* Terminkoordination, Reiseplanung und Veranstaltungsmanagement (inkl. Protokolle und Präsentationen)
* Datenerfassung und Aufbereitung von Reports / Kennzahlen
Profil
* erfolgreich abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder vergleichbar
* fundierte Berufserfahrung im gehobenen Assistenzbereich
* sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift im genannten Aufgabengebiet
* exzellente Kenntnisse in MS Office (insbesondere Excel, PowerPoint und Word)
* hohes Maß an Loyalität, Diskretion und Kommunikationsstärke
* strukturierte Arbeitsweise, Organisations-talent und Flexibilität sowie Führerschein Klasse B
Wir bieten
* flexible Arbeitszeiten / Gleitzeit (39h/Woche)
* 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
* Heiligabend und Silvester zusätzlich frei
* tarifgerechte Vergütung nach TV-V
* vermögenswirksame Leistungen
* Fort- und Weiterbildungen
* Teamgeist
* betriebseigenes Sommerfest
* kostenlose Nutzung des Nahverkehrs Schwerin
* Deutschlandticket
* Fahrradleasing
Im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren anfallende Kosten (z. B. Fahrtkosten) können nicht erstattet werden.
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