Beschäftigungsdienststellenleiter
Wir suchen eine fachkundige Person, die als Beschäftigungsdienststellenleiterin oder -leiter unser Technisches Betriebszentrum leiten wird.
* Sie sind verantwortlich für die technische Führung der Betriebsgruppe und garantieren einen reibungslosen Betrieb des Bundeswehrzentralkrankenhauses in Koblenz.
* Ihre Aufgaben umfassen die Planung, Organisation und Überwachung von Dienstleistungen im technischen Gebäudemanagement des Krankenhauses, einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung, baulichen und technischen Anlagen sowie der krankenhausspezifischen Technik.
* Sie wahren die aus der Betreiberverantwortung resultierenden Pflichten beim Betrieb von Gebäuden und gebäudetechnischen Anlagen.
* Sie unterstützen bei Bauprojekten und führen Maßnahmen zur Inbetriebnahme und Stilllegung von Infrastruktur-Anlagen und -Objekten in der Liegenschaft des Krankenhauses durch.
* Sie führen Aus- / Weiterbildungen und Unterweisungen des Fachpersonals durch oder lassen diese durchführen.
* Sie nehmen Aufgaben des digitalen Datenmanagements im Betriebsführungssystem SASPF sowie in weiteren fachspezifischen IT-Anwendungssystemen wahr.
* Sie bereiten sich auf regelmäßige Dienstreisen im Inland vor, treffen sich zu Rufbereitschaftsdiensten und können auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, sogar an Sonn- und Feiertagen, eingesetzt werden.
* Sie besuchen regelmäßig und weiterführende Aus- und Fortbildungen, da sie wissen, wie wichtig es ist, ständig auf dem neuesten Stand der Technik und Methoden zu bleiben.
* Ausgehend von Ihrem Position, sehen Sie das beschriebene Aufgabengebiet besonders gefährdet durch Korruption.
Weitere Informationen
* Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom FH) der Fachrichtung Versorgungstechnik, Energie- und Gebäudetechnik oder vergleichbar.
* Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
* Sie besitzen Gleichstellungskompetenz.
* Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B und möchten die Bereitschaft zum Erwerb der Bundeswehr-Fahrerlaubnis B und zum Führen eines Dienst-Kfz haben.
* Sie stehen hinter den Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und setzen sich aktiv für deren Einhaltung ein.
* Sie stimmen zu, an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
* Daher gibt es keine Altersgrenze für die Einstellung. Wenn Sie jedoch zum Zeitpunkt Ihrer Verbeamtung das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie eventuell in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.