Änderungsbescheide und wickeln die Projekte verwaltungsmäßig ab.
Sie stellen somit die rechtskonforme Umsetzung der Förderprogramme und Projekte sicher.
Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (mindestens Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften oder in einem vergleichbaren Studiengang bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung
sicherer Umgang mit den wichtigsten MS Office-Anwendungen (insbesondere Word, Excel, Outlook)
Die Aufgabenstellung setzt die Bereitschaft zu Reisetätigkeit voraus. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
Weiterhin erfordert die Aufgabenstellung eine offene und kooperative Einstellung sowie das Arbeiten im Team. Sie können Privates und Berufliches durch flexible Arbeitszeitmodelle und Home-Office in ein ausgewogenes und gesundes Gleichgewicht bringen.
2025 über unser Online-Bewerbungsportal einreichen:
Hinweis: Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Ihnen u. a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.