Aufgabengebiet:
Vertretung des o. g. Faches in Forschung und Lehre
Einstellungsvoraussetzungen:
gem. § BerlHG; es wird insbesondere auf § Absatz 3 Satz 1 BerlHG hingewiesen, wonach auf eine Stelle, die fachdidaktische Aufgaben in der Lehrkräftebildung vorsieht, nur berufen werden soll, wer zudem auch eine dreijährige Schulpraxis oder vergleichbare Praxiserfahrungen nachweist. Als vergleichbare Praxiserfahrungen werden insbesondere außeruniversitäre, fachlich einschlägige praktische Erfahrungen in der Erwachsenenbildung oder pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen anerkannt