Rechtsberaterin
Die Funktion als Rechtsberaterin beinhaltet Entscheidungen über Anträge auf rechtlichen Schutz sowie rechtliche Beratung von Mitgliedern in Fragen des Beamten-, Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts.
Aufgaben und Pflichten
• Die Durchführung von Schulungen für Personalräte, Betriebsräte und Vorstände zu rechtlichen Themen ist Teil der Arbeit.
• Die Beratung von Mitgliedern in Fragen des berufsbezogenen Zivilrechts und die Unterstützung bei der Lösung von Konflikten sind weitere wichtige Aufgaben.
• Umfassendes Fachwissen in den Bereichen des Beamten-, Arbeits-, Sozial- und Tarifrechts, ein ausgeprägtes Interesse an bildungs-politischen und gewerkschaftlichen Themen sowie eine starke Kommunikationsfähigkeit sind erforderlich.
Qualifikationen
* Abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften mit erfolgreich abgelegtem erstem und zweitem Staatsexamen
* Umfassendes Fachwissen in den Bereichen des Beamten-, Arbeits-, Sozial-, Tarif-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts