Fachkraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und unbefristet zu besetzen.
Das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mit derzeit über 550 Mitarbeitenden ist für alle öffentlichen Grün- und Parkanlagen, Freizeitanlagen und Spielflächen, Natur- und Landschaftsschutzflächen, Grün an Straßen, Friedhofs- und Bestattungswesen, die Stadtgärtnerei, den Kompostbetrieb sowie die Bewirtschaftung des Stadtwaldes zuständig. Die Tätigkeit im Bereich der Arbeitssicherheit erfolgt in enger Abstimmung mit der Verwaltungsspitze des Amtes.
Sie koordinieren und überwachen die Aufgaben der Arbeitssicherheit als Querschnittsaufgabe für das gesamte Amt
zu Ihren Aufgaben gehört die Unterstützung und Beratung der Amtsleitung und der Abteilungsleitungen in organisatorischen und fachtechnischen Fragen im Bereich der Arbeitssicherheit
die Unterstützung der Führungskräfte bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Bearbeitung von Projekten und Sonderaufgaben gehören ebenfalls zu Ihrem Aufgabenbereich
einen Abschluss als Diplom-Ingenieur/-in (FH/TU/TH) oder Bachelor bzw. Kenntnisse im Bereich der Arbeitssicherheit und weitere angrenzende Bereiche sowie die Bereitschaft, sich in rechtliche Fragestellungen einzuarbeiten
sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift in deutscher Sprache sowie sehr gute Kenntnisse in den MS-Office-Produkten
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
~ Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter .
2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.