Fachbereichsleiter/in (m/w/d) für den Bereich Planen und Bauen, Umwelt
Über uns
Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg,sucht zum 01.10.2026 eine/n
Ihre Aufgaben
Personelle, fachliche und organisatorische Führung des Fachbereichs mit drei Sachgebieten (Bauverwaltung, Hochbau, Tiefbau) und insgesamt 23 VerwaltungsmitarbeitendenSpitzensachbearbeitung in den Bereichen Bauverwaltung, Bauleitplanung (Kiesabbauverfahren, Windpark-Projekt, Gewerbegebietserweiterungen) Städtebauförderung und WasserrechtVertretung der Fachbereichsangelegenheiten in den kommunalen Gremien in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung
Ihr Profil
Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt, Beamter der dritten Qualifikationsebene oder ein vergleichbarer BildungsabschlussMehrjährige Berufs- und Führungserfahrung im Bereich einer Kommunalverwaltung (Aufgabengebiet Planen und Bauen)Sicheres Auftreten, Durchsetzungs- und ÜberzeugungsvermögenKonfliktfähigkeitGute schriftliche und mündliche AusdrucksweiseSicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office)Führerschein der Klasse B
Unser Angebot
Einen unbefristeten und krisensicheren VollzeitarbeitsplatzEine leistungsgerechte Bezahlung nach TVöD/BayBesG in Abhängigkeit zu den persönlichen VoraussetzungenVielfältige Gestaltungsmöglichkeiten und ProjekteEinen modernen Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und eigenverantwortlichen AufgabenfeldernDie Möglichkeit zum mobilen ArbeitenAttraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit KostenübernahmeBike-Leasing und Gesundheitsangebote (i-gb Karte)Betriebliche Altersvorsorge
Abschlusstext
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Benjamin Peter (06026/5004-5500).**Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter www.grossostheim.deRubrik Karriere unter der betref-fenden Stelle.**Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.
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