Die Neuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbHverwaltet im Stadtgebiet der Fontanestadt Neuruppin rund 5.000 Wirtschaftseinheiten. Für die aktuellen Herausforderungen suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eineBürokauffrau im Bereich Zentrale Dienste (m/w/d)Das erwartet Sievielseitige Aufgaben der Büroorganisation, z. B. Organisation von Abläufen, Koordination von Tätigkeiten inkl. Fristenkontrolleeigenständige Bearbeitung und Umsetzung von Projekten im organisatorischen BereichAnalyse, Dokumentation und Optimierung interner Prozessezum Bereich Zentrale Dienste gehören z. B. Fuhrparkmanagement, Bewirtschaftung Verwaltungsgebäude, Archiv, Beschaffung, Geschäftsstelle Datenschutz, Geschäftsstelle ArbeitssicherheitDas bringen Sie mitabgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau (m/w/d), Kaufmann für Büromanagement (m/w/d) oder erste Berufserfahrungen in einer vergleichbaren TätigkeitFreude am Umgang mit Kunden sowie eine freundliche und lösungsorientierte Kommunikationeine strukturierte, eigenständige und ergebnisorientierte Arbeitsweisestrategisches Denken sowie die Fähigkeit, Prozesse im Ganzen zu überblickenEngagement, Verantwortungsbewusstsein und Diskretionsehr sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-ProgrammenDas bieten wireine unbefristete Stelle in Vollzeit (37 Wochenstunden) bei einem tariflichen Einstiegsgehalt von mindestens 3.300 €ergänzende tarifliche Sonderzahlung in Form von Urlaubs- und WeihnachtsgeldVereinbarkeit von Familie und Berufvielfältige FortbildungsmöglichkeitenTeilzeitmodell mit z. B. 30 Wochenstunden möglichIhre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte nur in Papierform bis zum 05.10.2025 an dieNeuruppiner Wohnungsbaugesellschaft mbHHerrn Liefke persönlich/verschlossenKränzliner Straße 32 a16816 NeuruppinMit Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Bitte verzichten Sie im Rahmen der Bewerbung auf die Übersendung von Bewerbungsmappen, Schnellheftern und Klarsichtfolien. Eine Eingangsbestätigung über Ihre Bewerbung erfolgt nicht. Im Bewerbungsverfahren anfallende Kosten werden nicht erstattet.