Ein wichtiger Teil der Arbeit von Justizfachwirten ist die Verwaltung und Organisation von Dokumenten. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, laden Parteien, Zeugen und Sachverständige zu Terminen und sind für die Erteilung von Grundbuchabschriften sowie die Gewährung der Grundbucheinsicht zuständig. Darüber hinaus sind sie verantwortlich für die Führung der Ermittlungs- und Vollstreckungsregistern bei den Staatsanwaltschaften und berechnen die Gerichtskosten in fast allen Rechtsgebieten.
Die praktische Ausbildung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften umfasst alle Aufgaben einer Justizfachwirtin bzw. eines Justizfachwirts einschließlich des aufgabenorientierten Einsatzes der Informationstechnik. Die Arbeitsgemeinschaften werden einmal wöchentlich stattfinden. An den fachtheoretischen Lehrgang III schließt sich unmittelbar der schriftliche Teil der Laufbahnprüfung an.
Durch diese Ausbildung soll die Notwendigkeit zur richtigen Entscheidung gefördert werden. Während der theoretischen und praktischen Ausbildung sollen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, welche wichtig sind für eine erfolgreiche Durchführung der Tätigkeiten einer Justizfachwirtin/Justizfachwirt im Berufsbereich.
Um als Bewerber zu gelangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört unter anderem ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder die Qualifikation der Berufsreife mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Hinzu kommen Grundkenntnisse in der elektronischen Daten- und Informationsverarbeitung sowie hinreichende Kenntnisse und Fertigkeiten im Tastschreiben.