Sie finden eine Führungsaufgabe an der Schnittstelle von Verwaltung, Recht und Politik spannend? Sie werden durch Dienstvertrag beamten- und versorgungsrechtlich einem kommunalen Wahlbeamten auf Zeit der Besoldungsgruppe B6 gleichgestellt. Die notwendigen Erfahrungen auf dem Gebiet der kommunalen Selbstverwaltung und vorzugsweise die Befähigung zum Richteramt, alternativ für den höheren Verwaltungsdienst, werden vorausgesetzt. Sie beraten Landesregierung und Landtag zu kommunalen Themen. •